Umsatzsteuervorauszahlung 2019, die in 2020 entrichtet wurde

  • Hallo,


    ich möchte in WISO EÜR und Kasse meine Umsatzsteuererklärung für 2019 machen. Es wird ja ein Vorauszahlungssoll ermittelt aus den Voranmeldungen. Die Zahlung für das 4. Quartal ist aber erst in 2020 erfolgt. Nun steht in der Umsatzsteuererklärung eine Summe die noch an der Finanzamt zu entrichten ist, obwohl ich das ja in 2020 schon gemacht habe. Muss ich das händisch in die Umsatzsteuererklärung eintragen, wenn ja wo und wie, oder sende ich diese so ab, wie sie von der Software automatisch ausgefüllt wurde?


    Danke für Eure Antworten

  • Moin,


    vorab: ich nutze Dein Programm nicht. :) Was Du probieren könntest: buche die Zahlung im neuen Jahr auf ein Verrechnungskonto und zum 31.12. per 1780 an VK ein - dann hast Du es auf dem Vorauszahlungskonto und (hoffentlich) auch im VZ-Soll.


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Die Zahlung für das 4. Quartal ist aber erst in 2020 erfolgt.

    Im 10 -Tageszeitraum?!

    Und hast diese Zahlung Q4/2019 auch in 2019 verbucht?! weil da steht

    obwohl ich das ja in 2020 schon gemacht habe

    Nun steht in der Umsatzsteuererklärung eine Summe die noch an der Finanzamt zu entrichten ist, obwohl ich das ja in 2020 schon gemacht habe.

    die Zahlung anscheined nicht in 2019 gebucht denn, wenn Du das getan hättest, würde in Zeile 169 noch an das Finanzamt zu entrichten 0,00 stehen

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal 2019 im Januar 20 gezahlt und auch da gebucht.

    10-Tage-Regelung geprüft/beachtet und insoweit auch einmal die erweiterte Forumssuche bemüht?

  • Ich habe auch erst NACH dem 10. Januar bezahlt.

    Und ich bin erst im 2. Jahr umsatzsteuerpflichtig und ein Ein-Mann-Unternehmen und mache meine Steuer selber weil ich mir keinen Steuerberater leisten kann. Daher bitte ich meine Unwissenheit zu entschuldigen, ich versuche mir nur zu helfen.

  • erst NACH dem 10. Januar bezahlt.

    Dann kannst Du sie auch nicht mehr im alten Jahr als gewinnmindernd buchen, musst mit einem Säumniszuschlag rechnen und den Betrag der in der Erklärung steht zahlen.

    ???? Säumniszuschlag??? Ich habe sie doch innerhalb der Dauerfristverlängerung pünktlich bezahlt. Ich hätte Zeit bis zum 10.02. gehabt. Es geht ums verbuchen. Ich habe mittlerweile in anderen Beiträgen gesehen, dass ich diese Vorauszahlung in 2019 wie folgt verbuchen muss( ich habe ja die Umsatzsteuererklärung noch nicht geschickt, nur die Voranmeldung) 1780 an 1370 oder 1371 und dann am Zahlungsdatum im Januar 1371 oder 1370 an Bank. Ist das so richtig? und welches Kto muss ich nehmen 1370 (ergeniswirksam) oder 1371 (nicht ergebniswirksam)? Und muss ich von der Voranmeldung dann eine Korrektur schicken?

  • nein - so geht das hier nicht, weil 1780 in die EÜR aufgenommen wird! Bei Zahlung nach dem 10.1. darf dies aber erst in der EÜR 2020 auftauchen (§ 11 EStG), darum musst du hier noch eine andere Buchung machen, um für die EÜR zu neutralisieren. Ich würde hier eher buchen 1789 and 1780 (damit ist die EÜR nicht belastet, aber die Vorauszahlungen in der UStE 2019

  • nein - so geht das hier nicht, weil 1780 in die EÜR aufgenommen wird! Bei Zahlung nach dem 10.1. darf dies aber erst in der EÜR 2020 auftauchen (§ 11 EStG), darum musst du hier noch eine andere Buchung machen, um für die EÜR zu neutralisieren. Ich würde hier eher buchen 1789 and 1780 (damit ist die EÜR nicht belastet, aber die Vorauszahlungen in der UStE 2019

    ok, also du meinst am 31.12.19 buche ich die Summe der Vorauszahlung 1789 an 1780 ( als freie Buchung, da es ja weder Ausgabe noch Einnahme ist, richtig?)und am Zahlungsdatum in 2020 ganz regulär 1780 an 1200(Bank)?

  • Ich habe das gleiche Problem: Ich hatte gemäß dem Beitrag EÜR Umsatzsteuer bei Jahreswechsel buchen für die Umsatzsteueranmeldung des 4. Quartals 2019 folgende Buchung in der EÜR 2019 vorgenommen:

    • 31.12.2019: 1780 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" an 1370 "Verrechnungskonto §4/3 ergebniswirksam"

    Dadurch wurde der Betrag für das 4. Quartal in der Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres 2019 berücksichtigt. Nachdem die Zahlung innerhalb der 10-Tagesfrist des Jahres 2020 erfolgt ist, wirkte Sie sich auch ergebnismindernd auf die EÜR des Jahres 2019 aus.


    Im Januar 2020 wollte ich zunächst das Verrechnungskonto 1370 wieder auflösen

    • 14.01.2020: 1370 "Verrechnungskonto §4/3 ergebniswirksam" an 1200 "Bank"

    und die im Januar 2020 gezahlte Vorsteuer für das 4. Quartal 2019 auf das Konto 1790 buchen, damit der Betrag nicht in der Umsatzsteuererklärung des Jahres 2020 auftaucht.


    Leider gibt es seit dem Jahr 2020 das Konto 1370 im neuen Kontorahmen der DATEV nicht mehr. In der EÜR 2019, die ich schon ans Finanzamt übermittelt habe, taucht es aber noch auf. Wie kann ich das Konto jetzt ausgleichen, um die Vorsteuer vom 4. Quartal 2019 in der EÜR 2020 ergebnisneutral zu verbuchen?

  • Programm auf dem neuesten Stand?

    Konten aktivieren nachgesehgen?

    Auf welches Konto wurde der Betrag in das neue Jahr vorgetragen? (kann ja nicht einfach untern Tisch fallen)

    Taucht der Betrag in der SuSa-liste überhaupt auf??

  • Programm auf dem neuesten Stand?

    Konten aktivieren nachgesehgen?

    Auf welches Konto wurde der Betrag in das neue Jahr vorgetragen? (kann ja nicht einfach untern Tisch fallen)

    Taucht der Betrag in der SuSa-liste überhaupt auf??

    Ja, das Programm wurde erst gestern heruntergeladen und aktualisiert. (Ich hatte noch nichts verbucht im Jahr 2020 und musste jetzt alles erst nachtragen für die Umsatzsteurvoranmeldung des 1. Quartals. In der Summen- und Saldoliste des Jahres 2019 taucht der Betrag unter dem Konto 1370 auf. Er hätte auch übertragen werden sollen, was in der Vergangenheit wohl auch immer passiert ist laut anderen Beiträgen im Blog. (Ich bin erst seit dem Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig.)

    Das Problem ist jedoch, dass die DATEV den Kontenplan geändert hat, und dadurch seit dem Januar 2020 das Konto 1370 aus dem Kontoplan herausgefallen ist:wacko: Jetzt kann ich den Betrag nicht mehr auf das Konto 1200 zurückbuchen. Ich kann das Konto 1370 auch nicht mehr aktiveren, da es im neuen Kontoplan nicht mehr aufgeführt ist:



    Ich könnte nur eine Buchung vom Konto 1371 an Bank 1200 vornehmen, aber die ist nicht ergebniswirksam. Würde ich dann die Vorsteuer des 1. Quartals von Bank an Konto 1790 buchen, käme natürlich ein negativer Saldo für das Konto 1200 heraus.


    Ich weiß gerade nicht weiter.


    Ich könnte die Vorsteuer für das 1. Quartal 2020 einfach nicht buchen, da sie schon zum 31.12.2019 an Konto 1370 erfolgt ist. Dann würde sie sich auch nicht ergebnismindernd auf die Erträge im Jahr 2020 auswirken. Die EÜR 2020 wäre in der Summe korrekt, aber das Konto 1370 aus dem Jahr 2019 bliebe offen und ich befürchte irgendwann Rückfragen vom Finanzamt.

  • hallo,

    jetzt mal ganz langsam.

    Du hast mit Steuer:Spb. 2019 (was ja für das Steuerjahr 2018 ausgelegt ist) das Bu-jahr 2019 bearbeitet. Ist ja möglich, solange 2020 für 2019 noch nicht auf dem Markt ist.

    Warum schließt Du das Jahr 2019 nicht noch mit der ´alten Programmversion 2019 f. 2018 ab (buchst mit dem Wissen dass es in der neue Version das Konto nicht mehr gibt, den Betrag von1370 nicht auf Geldtransit o. 1780 um, so dass er im neuen Jahr bei der Übernahme 2020 f. 2019 dort vorhanden ist, und nun mit Bank gegengebucht werden kann.

    Was ärgerlich ist, ist die Tatsache dass der Jahreswechsel bei solch unangekündigten Änderungen z.T. für´n A*** ist. Darf nicht vorkommen.

  • Was ärgerlich ist, ist die Tatsache dass der Jahreswechsel bei solch unangekündigten Änderungen z.T. für´n A*** ist. Darf nicht vorkommen.

    Das kommt aber von der DATEV - hat nichts mit den Programmherstellern zu tun. Ausserdem kann das Konto ja beibehalten werden, so dass ein Vortrag aufgelöst werden kann. Es ist noch nirgends vorgekommen, dass ein bebuchtes Konto nicht vorgetragen wurde, weil der Kontenrahmen angepasst wurde.

    Wenn der TE also in der alten Version mit dem Konto 1370 gebucht hat, wird dieses Konto in die neue Version übernommen. Er sollte dann nur in Zukunft das Konto 1371 verwenden, das besteht weiterhin.

  • Was ärgerlich ist, ist die Tatsache dass der Jahreswechsel bei solch unangekündigten Änderungen z.T. für´n A*** ist. Darf nicht vorkommen.

    Das kommt aber von der DATEV - hat nichts mit den Programmherstellern zu tun. Ausserdem kann das Konto ja beibehalten werden, so dass ein Vortrag aufgelöst werden kann. Es ist noch nirgends vorgekommen, dass ein bebuchtes Konto nicht vorgetragen wurde, weil der Kontenrahmen angepasst wurde.

    Wenn der TE also in der alten Version mit dem Konto 1370 gebucht hat, wird dieses Konto in die neue Version übernommen. Er sollte dann nur in Zukunft das Konto 1371 verwenden, das besteht weiterhin.

    Vielen Dank für die Hilfestellung und Anregung!


    Das Problem war tatsächlich sehr banal und einfach zu lösen: In der Kontenverwaltung EÜR 2019 war das Feld "Vortragswerte für das Folgejahr erzeugen" für das Konto 1370 nicht aktiviert. Deshalb wurde es in die EÜR 2020 nicht übernommen und der neue Kontrahmen der DATEV sah dieses Konto nicht mehr vor



    Nachdem ich in der Kontenverwaltung EÜR 2019 das Feld "Vortragswerte für das Folgejahr erzeugen" angeklickt und abgespeichert hatte wurde das Konto 1370 bei der Datenübertragung nicht nur in die EÜR 2020 übernommen, sondern der Betrag auch vorgetragen. Jetzt kann ich das Konto 1370 weiterhin nutzen, den Betrag auf das Konto 1200 buchen und die per Lastschrift zum 16.01.2020 eingezogene Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2019 ergebnisneutral in der EÜR 2020 verbuchen:thumbsup: