Wo trage ich als einfacher Freiberufler die normale Miete ein?

  • Hallo Forum,


    ich hoffe, ich stelle keine schon 100mal gestellte Frage, aber ich bin neu im "Steuererklärung selbermachen" und sicher auch nicht der talentierteste.


    Ich bin ein ganz einfacher freelancer ohne angemeldetes Gewerbe.

    Ich weiß, dass die Miete, die ich für meine normale Wohnung zahle, in die Steuererklärung (EÜR) hineingehört. Ebenso ein von mir geschäftlich genutztes Arbeitszimmer.

    Den Unterpunkt, wo ich dieses Arbeitszimmer angebe, finde ich - aber wo trage ich die eigentliche Miete ein? Alle Punkte, die ich ausprobiere, behandeln die Miete quasi komplett als gewerbliche Miete...

    Kann mir da jemand helfen? Das wäre klasse ...1000 Dank im Voraus!


    Oxl

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du vielleicht auch sagen, um welches Programm es Dir in diesem Zusammenhang geht.


    Grundsätzlich hat Deine private Miete gar nichts in der EÜR zu suchen, außer sie wird vom betrieblichen Bankkonto entrichtet (Privatentnahme). Ich spreche jetzt ausdrücklich nicht von ggf. (anteilig) betrieblich/unternehmerisch veranlassten Kosten

  • erstmal: Danke für die schnelle Antwort!...super!

    ..und dann:


    Sorry miwe4,


    da hast Du natürlich völlig recht - das Programm sollte ich dazu sagen.

    Also: Ich bin spät dran, sitze an meiner Einkommensteuer für 2018 und benutze die "WISO Steuersparbuch 2019 software.


    Ich bin freiberuflich selbständig als FIlmschaffender und Mediendesigner, d.h. ohne extra Werkstatt, Praxis, Büroräume oder so. Ich setze ein Zimmer in meiner normalen Wohnung zu 100% als Arbeitszimmer ab, in dem ich meine Rechner und Arbeitsplatz usw habe.


    Ich weiß, dass die Steuerberaterin, die ich bisher hatte, immer meine monatliche Miete für die Wohnung UND die Fläche vom Arbeitszimmer in die Steuer hat einfließen lassen. Deswegen war ich mir da so sicher....


    Mein Ansatz wäre: die Quadratmetermiete für das Arbeitszimmer aus der Gesamtmiete herausrechnen und letztendlich das dann steuerlich geltend machen.

    Nur: Wo bzw wie trage ich das in die WISO software ein ?


    Oder bin ich komplett auf dem Holzweg?

    • Offizieller Beitrag

    Nur: Wo bzw wie trage ich das in die WISO software ein ?

    Jetzt der nächste Schritt: Buchst Du mit dem gesonderten EÜR-Modul des Sparbuchs oder nutzt Du die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls.? Bei Letzterem sind die Räumlichkeiten inklusive aller Aufteilungsmaßstäbe Unter "Verwaltung" anzulegen und können dann mit ihren jeweiligen Anteilen bei den entsprechenden Masken zur Einkunftsart angesprochen werden.


    Wurde aber auch schon mehrfach im Forum erläutert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar. Auch das Sparbuch hat übrigens eine hervorragende Programmsuche/-hilfe, die bei Eingabe geeigneter Stichworten sehr zielführend ist.

  • Ich gehe über das gesonderte Modul und ziehe mir dann die gesamte EÜR in die ESt rüber.


    Hab ich mir schon gedacht, dass ich nicht der erste bin, der vor dieser Frage steht... hab auch schon heftig gesucht - aber die "geeigneten Stichworte" sind genau das Problem.

    Geht mir in den Foren mit meinem Spezialgebiet übrigens ähnlich, dass ich mir denke "das Thema gabs doch schon so oft - ist doch klar, wo man da nachgucken muss" ... deshalb ist es ja mein Spezialgebiet;) -

    Ich bin dazu übergegangen , die Stichworte schnell zu nennen ... tippt sich schneller als der Hinweis, dass es unter den richtigen Stichworten doch HIlfe gibt -und dem Fragenden hilfts auch schneller.


    However danke - ich werde es schon herausfinden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe über das gesonderte Modul und ziehe mir dann die gesamte EÜR in die ESt rüber.

    Wozu? Entweder oder. Auch das haben wir hier schon oft diskutiert. Du kannst die EÜR ganz normal aus dem gesonderten EÜR-Modul heraus versenden.

  • Du solltest dich einmal mit den beiden Konten "Kosten für das häusliche Arbeitszimmer abziehbar" und "Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehbar" befassen.