Bauleiter: Erste Tätigkeitsstätte oder Wechseltätigkeit, Reisekostenerstattung

  • Hallo an alle,


    ich bin neu hier, Laie und habe bisher nur die Entfernungspauschale abgesetzt. Bitte um Rücksicht ;)

    Mein Mann war als Bauleiter 2019 durchgehend auf der gleichen Baustelle und hat die Fahrkarte zur Baustelle (93 km) iHv. 400 Euro/Monat vom AG monatlich rückwirkend als Reisekostenauslage erstattet bekommen. Der Unternehmenshauptsitz (laut Arbeitsvertrag) ist >500km entfernt, er war nie dort. Eine zweite Niederlassung in unserer Nähe hat er an einigen, wenigen Tagen aufgesucht.


    Meine Frage:

    >>> Liegt jetzt eine Wechseltätigkeit vor oder wo ist die erste Tätigkeitsstätte? <<<


    Mir geht es nicht darum, besonders viel abzusetzen, sondern, dass die Reisekostenerstattung nicht rückwirkend besteuert wird, sollte der "Baucontainer" die 1. Tätigkeitsstätte sein und es gar keine Reisekosten gegeben haben. (Wenn ich es richtig verstanden habe, können die Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte nicht voll erstattet werden?) Kann / Muss der AG die Anzahl der Auswärtstage bescheinigen?



    Und davon abhängig:

    Eine Auslöse wurde vom AG nicht gezahlt. Ich gehe davon aus, dass der VMA auch nur mindernd berücksichtigt werden kann, wenn der Baucontainer NICHT als 1. Tätigkeitsstätte gilt. Für diesen Fall: Gebe ich bei dem VMA die Auswärtstage nur entsprechend der 3-Monatsfrist an oder alle Auswärtstage und das Finanzamt korrigiert auf max. 3 Monate?


    Danke für Eure Tipps/Erfahrungen

  • Erstens:

    was hat dein Arbeitgeber als 1. Tätigkeitsstätte festgelegt?

    Zweitens:

    die Behandlung als Reisekosten bedingt, dass du entweder eine Einsatzwechseltätigkeit hast oder die 1. Tätigkeitsstätte bestimmt werden kann (hierzu sagt die Reisekostenrichtlinie der Finanzverwaltung, wie sie bestimmt werden kann/muss)

  • ...die 1. Tätigkeitsstätte bestimmt werden kann (hierzu sagt die Reisekostenrichtlinie der Finanzverwaltung, wie sie bestimmt werden kann/muss)

    Guten Morgen,

    ganz dumm gefragt: Wo finde ich die "Reisekostenrichtlinie der Finanzverwaltung" (Schleswig-Holstein)?

    Beste Grüße aus dem hohen Norden

  • Ganz einfach über das Internet suchen - kommt vom Bundesfinanzministerium! Suche entweder im internet nach Reisekostenrichtlinie 2017 oder gezielter beim Bundesministerium für Finanzen.