Vermietung: Einkünfte aus Nebenkosten angeben

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe eine simple Frage, die durch die Diskussion mit einem Kollegen entstanden ist:

    Muss ich die Nebenkosten bei den Einnahmen der Vermietung zwingend angeben, wenn diese doch durch die laufenden Betriebskosten innerhalb eines Steuerjahres komplett gedeckelt werden?


    Beispiel:

    Bis jetzt habe ich immer fein säuberlich die erhaltenen Nebenkosten eingetragen, also z.B. 12x 50€ = 600€.

    Dann habe ich im Steuer-Sparbuch sämtliche Betriebskosten ebenfalls angegeben: Wasser, Schornsteinfeger, Erdgasverbrauch, Grundsteuer... Ausgaben also bei 550€

    Durch die Nebenkostenabrechnung erhält mein Mieter also 50€ zurück auf sein Konto.


    Aber... muss ich das überhaupt alles machen, wenn ich doch sowieso durch eine separate Nebenkostenabrechnung die "Einnahmen" mit den "Ausgaben" gegenrechne, so dass am Ende ja immer nur soviel gezahlt wird, wie auch ausgegeben wird.


    Ich bin also der Meinung, dass ich mir den ganzen Aufwand im Steuer-Sparbuch nicht an tn muss und sowohl bei den Nebenkosten, als auch bei den Betriebsausgaben einfach eine "0" bzw. gar nichts eintrage. Wäre das so in Ordnung, oder warum gibt es diese Form der detaillierten Dateneingabe? In der Papierform taucht es ja so detalliert ebenfalls nicht auf.



    Vielen Dank im Voraus!

  • Natürlich gehören die dazu - sieh dir doch einfach einmal das Formular für Vermietung an. Dort steht ausdrücklich wenige Zeilen unter den Mieten die erhaltenen Nebenkostenvorschüsse abzüglich der Erstattungen.

  • Noch einmal deutlich - ja! Der Ausgleich erfolgt doch erst mit der Abrechnung im Folgejahr, also ist im Steuerjahr ein Saldo vorhanden und der ist zu zeigen! Ausserdem darfst du nicht Einnahmen mit Ausgaben saldieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da aber Einnahmen - Ausgaben = 0 sind, habe ich ja quasi keine Einnahmen durch die Nebenkosten. Muss ich sie also überhaupt angeben?

    Wie es @nesciens ausgeführt hat und auch im Forum schon öfters beschrieben wurde, sind die Einnahmen (und Ausgaben) vollständig inklusive Nebenkosten zu erklären. Nur so kann zutreffend die ortsübliche Kaltmiete mit der tatsächlich gezahlten Kaltmiete verglichen werden.