Hallo zusammen,
ich bereite gerade meine Steuererklärung für 2019 mit Steuer Sparbuch 2020 vor.
Als Veranlagung habe ich die gemeinsame Veranlagung von mir und meiner Ehefrau gewählt.
Die Lohnsteuerjahresbescheinigungen sind auch ordentlich über den Abruf der Steuer-Automatik in meine Steuererklärung eingelaufen. Im Prinzip bin ich nun fast fertig, ich muss nur noch das aktuell noch bezogene Elterngeld meiner Frau eintragen.
Und das ist meine Frage. Muss ich das manuell eintragen, oder sollte das ebenfalls in Kürze über die Steuer-Automatik abrufbar sein?
Für einen Hinweis diesbezüglich über den Umfang der Steuer-Automatik wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße,
matzem