Zuschuss Arbeitgeber Kinderbetreuungskosten in welchem Jahr eintragen

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei, die Steuer für das Jahr 2017 zu machen. Mein Mann hat für die Kinderbetreuungskosten aus dem Jahr 2017 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 1200 Euro (600 Euro/Kind) bekommen, diesen aber erst im Mai 2018 ausgezahlt bekommen (in der Lohnabrechnung steht dies als "Basisbezüge: Kindergartenzuschuss 1200 Euro für den Zeitraum 01.04. bis 30.04.2018". Fragt mich nicht, warum das vom Arbeitgeber mit diesem Datum versehen wird.


    Gebe ich diese Zuwendung dann in der Steuererklärung für 2018 an oder für 2017 (da es es ja sozusagen "nachwirkend" für 2017 ausbezahlt wurde)?


    Das ist deshalb relevant, da er für 2016 nur 600 Euro bekommen hatte (die ihm analog im Mai 2017 ausbezahlt wurden), da wir da nur für das erste Kind Geld bekommen hatten. Somit stellt sich jetzt für mich die Frage, ob ich in der Erklärung für 2017 die Zuwendungen über 600Euro (für das Kindergartenjahr 2016) oder die 1200 Euro (für das Kindergartenjahr 2017, die aber erst 2018 ausbezahlt wurden) angeben muss.


    Logischer erscheint es mir, wenn ich die Zuwendung unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt angebe, da ja nur dann auch eine korrekte Gegenrechnung (tatsächliche Aufwendungen minus tatsächliche Erstattung) erfolgt.


    Herzlichen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Auch für diese Frage hat das Sparbuch die passende Info in seinen Hilfefunktionen parat:


    Aufzufinden über anklicken des vorstehenden kleinen Fragezeichens oder eben auch rechtsseitig.



    Und ansonsten:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…beitgeber+Kinderbetreuung

    https://www.buhl.de/wiso-softw…=Zuschuss+Kinderbetreuung