Auszug aus Elternhaus in eigene Wohnung in gleicher Stadt

  • Hallo zusammen,


    ich bin nach meinem Studium am 11.01.2019 aus Bayreuth nach München zurück zu meinen Eltern gezogen. Die Wohnung meiner Eltern in München war seit 1997 durchgehend mein Hauptwohnsitz und die Wohnung in Bayreuth mein Zweitwohnsitz. Im März 2019 habe ich dann meinen ersten Job in München angefangen und bin im Mai 2019 aus meinem Elternhaus ausgezogen und in meine eigene Mietwohnung ebenfalls in München gezogen. Ich bin durch den Umzug nur etwa 20 Minuten näher an der Arbeit, aber es ist ja logisch, dass ich nicht ewig bei meinen Eltern wohnen will. Deshalb ergibt sich aber keine Fahrzeitverkürzung von 1h.

    Jetzt mache ich gerade meine Steuererklärung mit der WISO Steuerstoftware und habe Fragen zu dem Punkt Umzugskosten:


    1) Kann ich sowohl den Umzug aus Bayreuth nach München zu meinen Eltern angeben, als auch den Umzug von meinen Eltern in meine eigene Mietwohnung?

    2) Was gebe ich als Grund des Umzugs/der Umzüge an?

    3) Wie beantworte ich die Frage "Wurde vor und nach dem Umzug in einem eigenen Haushalt gelebt"? (In Bayreuth ja, bei meinen Eltern nein und jetzt wieder ja; wie gebe ich das an?)

    4) Ich habe auf mehreren Websites gelesen und von Freunden gehört, dass man eine Pauschale von etwa 800€ pro Umzug angeben kann. In der Software werden mir als Pauschale aber nur 163€ angezeigt. Kann ich die 800€ verlangen? Wenn ja, wo trage ich diese ein, da ich die 163€ nicht ändern kann? Kann ich die 800€ bei beiden Umzügen verlangen?


    Zusätzliche Frage, die nichts mit dem Umzug zu tun hat:


    5) Ich habe aus meinem Studium einen "verbleibenden Verlustvortrag". Wo gebe ich diesen in der Software an und wie wird sich dieser auf eine eventuelle Rückzahlung auswirken?


    Vielen vielen Dank für Antworten und Hilfe.

    LG

    Matthias

  • Ein Umzug muss berufsbedingt sein - war dies der Fall, als du vom Studienort zu den Eltern zurückgezogen bist?

    Zum anderen musst du einen eigenen Hausstand gehabt haben, war dies der Fall oder hast du dich an den Kosten des Haushalts deiner Eltern beteiligt?


    So wie ich deine Erläuterungen sehe, war der Umzug in die eigene Wohnung sicher nicht beruflich bedingt, denn du schreibst selber, dass es nur eine Fahrtzeitverkürzung um 20 Minuten war (gleiche Stadt). Also wird das Finanzamt ganz einfach damit argumentieren, dass hier persönliche Gründe ausschlaggebend waren.


    Genaueres hierzu kannst du z. B. in der steuerlichen Hilfe deines Programms finden.

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzliche Frage, die nichts mit dem Umzug zu tun hat:

    Bitte die Forenregeln beachten und nicht Sammelthreads dieser Art erstellen, damit die erweiterte Forumssuche weiterhin sinnvoll nutzbar bleibt.


    4) Ich habe auf mehreren Websites gelesen und von Freunden gehört, dass man eine Pauschale von etwa 800€ pro Umzug angeben kann. In der Software werden mir als Pauschale aber nur 163€ angezeigt. Kann ich die 800€ verlangen? Wenn ja, wo trage ich diese ein, da ich die 163€ nicht ändern kann?

    Die Software, welche auch immer, lässt nur die Eingaben zu, die nach Deinen bisherigen Eingaben möglich und zulässig erscheinen. Demgemäß wird dann auch die voraussichtliche Steuerschuld berechnet. Die kleinen helfenden Fragezeichen mit ihren erläuterungen sowie die rechtsseitigen Infos sollte man dann natürlich auch nutzen.


    5) Ich habe aus meinem Studium einen "verbleibenden Verlustvortrag". Wo gebe ich diesen in der Software an und wie wird sich dieser auf eine eventuelle Rückzahlung auswirken?

    Wenn man Fragen zu einer Software stellt, dann sollte man schon wenigstens deren genaue Bezeichnung und Version benennen, wenn man schon nicht in dem entsprechenden Unterforum postet. Im Übrigen wurde das schon ungezählte Male im Forum beantwortet und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche schnell gefunden. Ebenso sollte die Programmhilfe/-suche bei Eingabe dieses Stichwortes eine zielführende Lösung anbieten.