Hallo Liebe Community,
ich habe eine Frage hinsichtlich meiner Einkommenssteuererklärung - EÜR 2019. Kurze Info zu mir: Ich bin Einzelunternehmer und umsatzsteuerpflichtig / vorsteuerabzugsberechtigt. Ich hatte letztes Jahr einen Wasserschaden an einem meiner Geräte aus meinem Anlagevermögen (Notebook), welches glücklicherweise versichert war - das Gerät ist bereits abgeschrieben.
Den von mir vorbezahlten Bruttobetrag der Reparaturrechnung habe ich bereits in meinen Betriebsausgaben -> Sonstige Betriebsausgaben -> Erhaltungsaufwendungen eingetragen, da ich den Rechner für meine Arbeit benötige.
Allerdings frage ich mich nun, wo genau ich den Zahlungseingang meiner Versicherung (netto) eintragen muss. Sind diese als eine Betriebseinnahme zu behandeln oder liege ich hier falsch?
Grundsätzlich brauche ich ja einen Ausgleichsposten bei meinen Einnahmen, da ich effektiv nur die USt der Reparaturrechnung bezahle und diese wiederum als VSt geltend mache wobei der Nettobetrag von der Versicherung gedeckt wird - richtig?
Ich freue mich über ein detailliertes Feedback.