Versicherungsentschädigung EÜR 2019

  • Hallo Liebe Community,


    ich habe eine Frage hinsichtlich meiner Einkommenssteuererklärung - EÜR 2019. Kurze Info zu mir: Ich bin Einzelunternehmer und umsatzsteuerpflichtig / vorsteuerabzugsberechtigt. Ich hatte letztes Jahr einen Wasserschaden an einem meiner Geräte aus meinem Anlagevermögen (Notebook), welches glücklicherweise versichert war - das Gerät ist bereits abgeschrieben.


    Den von mir vorbezahlten Bruttobetrag der Reparaturrechnung habe ich bereits in meinen Betriebsausgaben -> Sonstige Betriebsausgaben -> Erhaltungsaufwendungen eingetragen, da ich den Rechner für meine Arbeit benötige.


    Allerdings frage ich mich nun, wo genau ich den Zahlungseingang meiner Versicherung (netto) eintragen muss. Sind diese als eine Betriebseinnahme zu behandeln oder liege ich hier falsch?


    Grundsätzlich brauche ich ja einen Ausgleichsposten bei meinen Einnahmen, da ich effektiv nur die USt der Reparaturrechnung bezahle und diese wiederum als VSt geltend mache wobei der Nettobetrag von der Versicherung gedeckt wird - richtig?


    Ich freue mich über ein detailliertes Feedback.
     

  • Hallo Miwe,


    danke dir für dein Feedback - ich hatte bereits mit dem Gedanken diesbzgl. gespielt, war allerdings etwas verunsichert da die Maske / Tabelle die Beträge als Bruttobeträge anzeigt, aber dann trage ich den von der Versicherung erstatteten Betrag hier ein. Dachte mir nur vielleicht gibt es im ESt-Modul ja einen extra Punkt in dem ich Versicherungsgutschriften eintragen kann.


    Danke euch für die schnelle und gute Hilfestellung :)

  • Bei Versicherungsentschädigungen bekommst du ja keine Vorsteuer erstattet, weil du diese ja auch nicht trägst (sondern von den zu zahlenden Umsatzsteuern abziehen kannst)