Hallo zusammen,
ich habe das Forum zu meiner Frage durchsucht und fand 2 Einträge, leider werde ich nicht so schlau daraus. Das Hilfsprogramm hilft mir leider auch nicht weiter. Die ganze Paragrafen schwimmen vor meinen Augen wie Plasitk im Meer.
Ein Plug-in für meine Wordpress-Website wird von einem ausländischen Unternehmer gekauft. Dank UST-ID wird kein Vorsteuer abgezogen. Der Nettobetrag wird in Rechnung gestellt.
Welche Vorsteuer muss ich angeben wenn:
•Der Unternehmen in England sitzt? (Also noch EU)
•Der Unternehmen in England sitzt? (nach Brexit)
•Der Unternehmen in Amerika seinen Sitz hat?
Muss ich zwischen diesen drei Lieferanten differenzieren? Ich meine, bei allen müsste es ein Reverse-Charge Verfahren sein.
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.