Praxissemester Reisekosten bei gemeinsamer Veranlagung

  • Guten Tag,


    ich benötige Hilfe bezüglich der Eintragung von Reisekosten/ Verpflegung im Praxissemester.


    Ich arbeite als Angestellter, meine Frau studiert (Erstausbildung) und befindet sich momentan im Pflichtpraktikum.

    Wir sind gemeinsam veranlagt.


    Für die Fahrten zur Uni trage ich die Pendlerpauschale als Sonderausgaben ein, da Erstausbildung .

    Seit September befindet sich meine Frau im Praxissemester, wobei sie mit 400 Euro entlohnt wird (mit Lohnsteuerabzug).


    Kann ich hierfür die Km für Hin- und Rückfahrt zur Praktikumsstelle nun als Werbungskosten eintragen, wie ich aus folgendem Link entnehme ?

    https://www.steuerzahler-tip.de/studium-mit-praxissemester-2/


    Im Voraus besten Dank für eure Hilfe,

    Michael

  • Besten Dank für die schnelle Antwort.


    Als erste Arbeitsstätte zählt ja auch während des Praxissemesters die Uni.


    Ich (bzw, sie ;) ) habe also in ihrer Anlage N unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" einmal die einfachen Km zur Praktikumsstätte x2 eingetragen und ebenfalls hier die Verpflegungsmehraufwendungen für >8 Std von Sep. bis Dez.


    Die Fahrten zur Uni vor dem Praktikum (Jan. bis Sep.) und die zugehörigen Ausgaben für das Studium ganz normal unter Sonderausgaben, richtig?