Hallo ihr Lieben,
ich konnte leider keine konkrete Antwort finden, falls es bereits einen Post gibt dann freue ich mich auch einfach über einen Link
Folgendes:
Masterstudium 2017 - 2019. Oktober 2019 erstmalig berufstätig, daher erstmalig Lohnsteuerbescheid für 2019 bekommen. Nun möchte ich meine allererste Steuererklärung abgeben für 2019. Muss ich nun für 2017 und 2018 separate Steurerklärungen einreichen, um einen nachträglichen Verlustvortrag zu erzeugen, oder kann ich innerhalb der Steuererklärung 2019 das gesamte Masterstudium geltend machen?
WISO sagt mir nämlich Folgendes:
Auf https://www.buhl.de/steuernsparen/studienkosten-absetzen/ wiederum lese ich:
"Den Verlustvortrag machen Sie ganz einfach über Ihre Steuererklärung. In dieser geben Sie in der Anlage N unter „Fortbildungskosten“ Ihre Studienkosten an. In der Kopfzeile des Mantelbogens müssen Sie dann nur noch ein Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ setzen -- fertig."
D.h. für mich widersprechen sich diese zwei Statements.
Über eine konkrete Antwort ("ja, ich muss SEs für '17 & '18 einreichen", oder "nein, die mit WISO erstellte SE '19 genügt") würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank vorab und ein schönes Wochenende euch