Buchungskonto für Wohngeldzahlungen anlegen

  • Liebe Forengemeinde,


    schon vor einigen Jahren habe ich mir die Hausverwaltersoftware zugelegt doch bisher bin ich über die Pflege der Stammdaten und Mieterwechsel nicht hinaus gekommen (Schande über mein Haupt) :wacko:

    Zuerst war das Problem mit dem Onlinebanking, da die Schnittstelle zu meiner Sparkasse nicht funktionierte und dann kam das "Hauptproblem".


    Ich muss Wohngeld für eine vermietete Wohnung an eine Verwaltung zahlen. Welchem Buchungskonto muss ich diese Ausgabe zuordnen?


    Unabhängig davon. Wenn ich bei der Übernahme der Buchungen Einige überspringe, werden mir diese nochmal angezeigt, wenn ich die Umsätze nochmal verarbeite?


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Eric

  • Ich muss Wohngeld für eine vermietete Wohnung an eine Verwaltung zahlen. Welchem Buchungskonto muss ich diese Ausgabe zuordnen?

    Das verstehe ich nicht, machst du für eine WEG die Abrechnung? Ich kenne mich zwar mit der WEG nicht aus, doch deine Frage kann ich nicht "begreifen", vielleicht kannst du das mal näher beschreiben, für wen du das machst.

  • Hallo errjot,


    es ist wie FB900 schreibt. Ich habe eine Eigentumswohnung in einer WEG. Diese WEG wird nicht von mir verwaltet. Ich zahle monatlich Wohngeld an den Verwalter und im Folgejahr bekomme ich eine Abrechnung. Auf deren Grundlage mache ich die Nebenkostenabrechung für meinen Mieter.


    FB900 danke für die Info mit den übersprungenen Buchungen


    Ich bin von Haus aus Elektriker und daher nicht ganz so tief mit der Materie verwurzelt ;)


    Viele Grüße und ein schönes Restwochenende

    Eric

  • Auf deren Grundlage mache ich die Nebenkostenabrechung für meinen Mieter.

    Ich gehe davon aus, dass du von der Hausverwaltung deine Abrechnung bekommst. Dort sind in der Regel die Betriebskostenarten mit deiner zu zahlenden Summe aufgeführt. Was nicht - vermutlich - aufgeführt ist, sind deine zu zahlenden Grundsteuer für die Eigentumswohnung.


    Heißt, dass du deine aufgeführten Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss, mittels HV eingibst. Dabei musst du die Gesamtsumme, ob Flächen oder MEA mit eingeben und auch deine Größen. Dann die Grundsteuer buchen, und mehr brauchst du doch nicht zu machen. Da die ganzen anderen Zahlungen, die du an den Hausverwalter zahlen musst, in der Nebenkostenabrechnung deines Mieters nichts zu suchen haben.

  • Ich frage mich, warum überhaupt so umständlich. Wegen der Abrechnung eines Mieters in einer Eigentumswohnung mit Erstellung der Abrechnung durch den Verwalter - das geht sehr viel einfacher. Man nimmt die Abrechnung des Verwalters (den Teil der weiterbelastbaren Kosten) als Kopie, schreibt die Grundsteuer darunter, summiert und zieht die Vorauszahlungen ab. Ist im Handumdrehen erledigt.


    Kleines Anschreiben und fertig ist die Kiste.

  • der TE arbeitet mit dem Hausverwalter!


    Ich habe auch nur von einer Kopie der weiterbelastbaren Kosten gesprochen, nicht von allem. Auch der WISO-Vermieter ist hier völlig überdimensioniert - man tippt die Abrechnung des Verwalters ab. In der Zeit habe ich meine aus den Vorjahren vorhandene Excel-Tabelle längst ausgefüllt und die Grundsteuer kann ich übernehmen, sofern nicht gegenüber dem Vorjahr verändert.

    Auch der WISO-Vermieter ist nur dann wirklich notwendig, wenn ich ein Haus abzurechnen habe.


    Aber jeder/jede nach eigener Faҫon - ausserdem sind die Wohngeldzahlungen für den Mieter völlig uninteressant.

  • Vielen Dank an Euch für die Tipps und Hinweise!!


    @nesciens

    Ich möchte HV nicht nur für einen vermietete Eigentumswohnung nutzen, da wäre es in der Tat mehr als überdimensioniert :thumbsup: es kommen noch ein paar weitere Wohneinheiten dazu ;)


    Die Sache mit den Wohngeldzahlungen scheint mir inzwischen klar zu sein.


    Ich übernehme die ganze "Verwaltung" gerade von meiner Mutter, mit der ich bisher die Nebenkostenabrechungen in Excel gemacht habe. Sie hat monatlich die Mieteingänge kontrolliert und sich um die Rechnungen, etc. gekümmert.


    Durch die Schnittstelle zur Bank hat die HV Software doch einige Vorteile, die bei den Abrechnungen einiges an Zeit spart. Ich rede jetzt nicht von Wohnungen in WEGs sondern von Wohnungen in einem MFH, das uns gehört :)


    Da ich gerade am verbuchen bin hänge ich noch an einer weiteren Frage.

    Von den Stadtwerken kommt eine Rechnung mit Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser und Müllabfuhr. Beim verbuchen kann ich diese in die verschiedenen Kostenstellen aufteilen. Soweit so gut. Bei der Frage nach dem Steuerschlüssel wird es bei mir schon wieder eng :wacko: Leider habe ich keine Abrechnung zur Hand., könnte ich da den Steuersatz rauslesen. Ich meine Wasser wäre 7% und der Rest 19% oder bin ich da auf dem Holzweg.


    Viele Grüße

    Eric

  • Bei der Frage nach dem Steuerschlüssel wird es bei mir schon wieder eng Leider habe ich keine Abrechnung zur Hand., könnte ich da den Steuersatz rauslesen. Ich meine Wasser wäre 7% und der Rest 19% oder bin ich da auf dem Holzweg.

    Wenn du nicht ein Gewerbe mit Umsatzsteuer hast, dann kannst du das alles vergessen. Denn bei Mieter anlegen musst du ja einstufen, ob es privat oder gewerblich ohne oder mit Umsatzsteuer geht.


    Wenn du NUR private Vermietung hast, alles was Umsatzsteuier betrifft uninteressant.

  • errjot

    Okay danke für die Info! Das erklärt Vieles:thumbup:


    In einem Gebäude befindet sich eine Gaststätte, die verpachtet ist. Über die Einnahmen mache ich quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung, das hat aber hier im HV nichts zu suchen, oder. Die übrigen Wohnung sind privat vermietet.

  • Über die Einnahmen mache ich quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung,

    Dann hast du im Pachtvertrag und hoffentlich beim Anlegen dieser Gaststätte folgendes angelegt:


    Wenn ja, dann müsstest du für die Gaststätte den Punkt "gewerblicher Nutzer mit Umsatzsteuerausweis" angeklickt haben. Nur dann, musst du die Rechnungen mit Mehrwertsteuer, egal ob 7 oder 19%, entsprechend bei der Kostenbuchung angeben.


    Solltest du das so gemacht haben, dann musst du nur die Buchungspositionen noch einmal auf Eintrag der entsprechenden Umsatzsteuer prüfen und im Notfall ändern.

    Und dazu noch ein Hinweis, wenn du es mit Umstazsteuerausweis angegeben hast, nicht erschrecken, denn auf der Seite 1 der Abrechnung wird alles mit 19% dargestellt. Dazu aber dann mehr, wenn es soweit ist.


    Melde dich, wenn du weiter Hilfe benötigst.

  • Über die Einnahmen mache ich quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung,

    Du bekommst Miete / Pacht und dies mit Umsatzsteuer, daher deine entsprechende vierteljährliche Umsatzsteuermeldung. Das hat insoweit nichts mit dem HV zu tun, weil das ja nur deine gewerblciehn EInkünfte aus der Pacht mit dem FA abwickeln musst.


    Beim Hausverwalter musst du die entsprechende Eintragung wie vorher angegeben machen. Denn bei der Jahresabrechnung werden ja die Nebenkosten, die ja auch entsprechend berechnet werden, aufgeführt. Diese musst du dann ja ebenfalls in der Einkommenssteuererklärung mit berücksichtigen, da es dabei keine Rolle mehr spielt, welchen Steuersatz du beim Buchen der Kosten nehmen musst. Das wird aber dein Steuerberater dir dann übermitteln.

  • Unter Wohngeld verstehe ich etwas völlig anderes, nämlich den staatlichen Zuschuss für Miete, den man beantragen kann. Deshalb war das Lesen des Beitrags erst einmal verwirrend. Das, was im Beitrag unter "Wohngeld" gemeint ist, sind wohl die Hausgeldvorauszahlungen.


    Ich verwalte ein paar WEG, und biete den Eigentümern, die ihre Wohnung vermietet haben, gegen einen klitzekleinen Beitrag an, die NK-Abrechnung in einem Rutsch für die Mieter zu erstellen. Das ist nämlich keine große Sache und macht es für den Eigentümer einfach. Der ruft mir die Zahlungen des Mieters zu und schickt mit die Grundsteuer in Kopie. Bei der Abrechnung stehen dann auch keine Sachen drauf, die nur den Eigentümer etwas angehen.