Innergemeinschaftlicher Erwerb automatisch immer "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe" in EÜR

  • Guten Abend,


    ich habe Testweise eine EÜR für das laufende Jahr erstellt. Dabei ist mir aufgefallen, dass sämtliche Buchungen mit der Zuordnung "Innergemeinschaftlicher Erwerb" in der EÜR unter "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe" aufgelistet sind. Bei den Amazon-Bestellungen handelt es sich allerdings um Büromaterial. Wie bekomme ich diese Buchungen in die Zeile für "Übrig voll abziehbare Ausgaben"?



  • Erstmal danke für deine Rückmeldung.


    Laut Rechnung handelt es sich um eine "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung". Und deswegen habe ich "Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Ust und VorSt" gewählt.

    Inwiefern ist diese Zuordnung falsch? Und was wäre sonst richtig, wenn ich der Steuerschuldner gemäß Artikel 194 EU Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EC bin?

  • Ich persönlich gehe schon davon aus, dass die Zuordnung der Eingangsrechnungen richtig ist, da es sich um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb handelt.
    Würde die Ausgabe aber als Bürobedarf sehen und daher im EÜR nicht unter "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe" auflisten.

  • Dann probiere einmal (in der Testfirma), was passiert, wenn du auf Bürobedarf buchst und den Umsatzsteuerschlüssel für innergemeinschaftlichen Erwerb verwendest. Wenn sowohl die EÜR als auch die UStVA richtig erstellt werden, kannst du so buchen. Sonst musst du eine Umbuchung machen "Bürobedarf an innergemeinschaftlichen Erwerb".

  • @nesciens vielen Dank für deinen Vorschlag. Er hörte sich vielversprechend an.


    Leider komme ich immer noch auf das gleiche Ergebnis in der EÜR.


    Ich habe eine neue Buchung angelegt über 1000 Euro und den MwSt.-Satz auf 0% gedreht.

    Anschließend Bürobedarf manuell an Innergemeinschaftlichen Erwerb gebucht. Habe ich etwas an deinem Vorschlag missverstanden?




  • Und warum nimmst du nicht den Schlüssel 19%USt/19%VSt? Die Lieferung ist nicht umsatzsteuerfrei - da liegt dein Denk- bzw. Eingabefehler.

  • Mir steht "Vorsteuer 19%" zur Auswahl. Das führt allerdings bei den 1.000 Euro dazu, dass sie als Brutto Betrag gewertet werden, obwohl es sich um Netto handelt.

    Hier in der Auswertung dürfte es nämlich auch nur die 190 Euro geben. Nicht die 159,66 Euro - die dazu kommen, wenn ich die 1.000 Euro mit 19% Vorsteuer behandle. Bin mir aber sicher, dass du das so nicht meinen kannst. Du siehst wahrscheinlich noch etwas, was ich nicht in der Auswahlliste sehe.





    Ich lese heraus, dass es einen weiteren Schlüssel für innergemeinschaftlichen Erwerb gibt? Wie aktiviere ich den?

  • Kontoübersicht mit Automatikkonto 3425: Kontenübersicht1.pdf

    Kontoübersicht mit manueller Buchung entsprechend Anleitung von Haufe: Kontenübersicht2.pdf


    Rechnerisch ergibt das auf jedem Konto die selbe Endsumme.

    Nur fehlt natürlich das Automatikkonto.


    Mit manueller Buchung stimmt die EÜR. Die Voranmeldung allerdings füllt Zeile 33 (91) nicht mehr automatisch aus. Sieht so aus, als würde Mein Büro hier nur das Konto 3425 berücksichtigen. Sobald ich das Konto nutze, stimmt aber die EÜR nicht mehr. Ein Teufelskreis.

  • ich habe Testweise eine EÜR für das laufende Jahr erstellt. Dabei ist mir aufgefallen, dass sämtliche Buchungen mit der Zuordnung "Innergemeinschaftlicher Erwerb" in der EÜR unter "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe" aufgelistet sind

    Das ist nicht falsch. Das soll so sein. Ist im Kontenplan SKR03 erst einmal nicht anders vorgesehen. Die Variante von nesciens funktioniert in anderen Buchungsprogrammen, aber nicht in WISO Mein Büro. Ig-Erwerb gibt es da mit dem richtigen Steuerschlüssel nur mit dem von Dir verwendeten Konto. Dieses ist im SKR03 dem Wareneingang zugeordnet, wie auch alle anderen diesbezüglichen Spezial-USt-Konten.

    Wenn Dir eine andere Zuordnung so absolut wichtig ist (Die EÜR ist nicht falsch!), musst Du wie von SAMM gezeigt, für jedes andere betroffene Konto (Bürobedarf ist dann nur eines von vielen Möglichkeiten, die Du im Ausland einkaufen kannst) ein eigenes Automatikkonto anlegen.


    Wirklich falsch wird es meines Wissens in WISO MB mit dem Standardkontenplan nur, wenn man im Ausland gekauftes Anlagevermögen in WISO Mein Büro verbuchen möchte. Dazu gibt es aber schon entsprechende Anleitungen im Forum.