Hallo zusammen,
im vergangenen Jahr haben wir eine Gartenbaufirma mit Planungsleistungen zur Neugestaltung des Gartens an unserem selbst bewohnten Haus beauftragt.
Die Rechnung beinhaltet folgende Positionen:
- Aufmaß des Bearbeitungsbereiches
- Ausarbeitung Flächenübersicht mit Gestaltungsideen
- Besprechung der Gestaltungsideen
- Erarbeitung einer Kostenschätzung
Können die Kosten dieser Planung ganz oder teilweise als haushaltnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Sven