Planungsleistungen für Gartenneugestaltung als haushaltnahe Dienstleistung ansetzbar?

  • Hallo zusammen,


    im vergangenen Jahr haben wir eine Gartenbaufirma mit Planungsleistungen zur Neugestaltung des Gartens an unserem selbst bewohnten Haus beauftragt.


    Die Rechnung beinhaltet folgende Positionen:

    - Aufmaß des Bearbeitungsbereiches

    - Ausarbeitung Flächenübersicht mit Gestaltungsideen

    - Besprechung der Gestaltungsideen

    - Erarbeitung einer Kostenschätzung


    Können die Kosten dieser Planung ganz oder teilweise als haushaltnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


    Sven

  • In der Anlage zu EStH 35 a heisst es unter 5. Haushaltsnahe Dienstleistungen:

    11 Unter haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. d. § 35 a Absatz 2 Satz 1 Alternative 2 EStG werdeb Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 20. März 2014, BStBl. II S. 880). Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich Mitglieder des privaten Haushalts erledigen und für die fremde Dritte beschäftigt werden .....


    Urteile danach selbst.

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechnung beinhaltet folgende Positionen:

    - Aufmaß des Bearbeitungsbereiches

    - Ausarbeitung Flächenübersicht mit Gestaltungsideen

    - Besprechung der Gestaltungsideen

    - Erarbeitung einer Kostenschätzung

    Sind das nicht eigentlich schon Dinge, die in einem kostenlosen Angebot des Unternehmers abgearbeitet werden müssen und das Geschäftsrisiko des Unternehmers bezüglich der Auftragserteilung darstellen? Abgesehen davon finder der überwiegende Teil der genannten Punkte üblicherweise gar nicht in Deinem Haushalt statt und kann von daher schon gar nicht unter den § 35a EStG fallen.