Hallo liebn Forenteilnehmer*in,
ich habe eine Frage und ich finde irgendwie keine passende, leicht verständliche Antwort. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, diese Lücke zu schließen:
mal angenommen ein Steuerpflichtiger A hat ein Jahreseinkommen von 4000€ und Werbungskosten in Höhe von 3000€ und einen bisherigen Verlustvortrag aus dem Jahr 2018 in Höhe von 1700€. Die Höhe der Sonderausgaben beträgt 1400€.
Laut Berechnung durch tax 2020 würde der bisherige Verlust reduziert werden. Jetzt hat A gelesen, dass es möglich ist, dass die Begrenzung des Verlustrücktrages des Vorjahres auf Antrag zu ermöglichen.
Jetzt folgende Fragen:
Was bewirkt diese Wahlmöglichkeit?
Würde dann, wenn der Antrag gestellt wird, vorher die Sonderausgaben berücksichtigt und erst danach der Verlustvortrag aus 2018?
Welche Vor-/Nachteile hat der Antrag auf Begrenzung des Verlustrücktrages?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Flummi2019