Tätigkeitsstätte / Fahrtkostenpauschale abrechnen

  • Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen. Ich habe das Problem mit meiner Berechnung der Fahrtkostenpauschale. Man sollte ja eigentlich nur eine Tätigkeitsstätte angeben. Ich habe aber das Problem das ich im letzten Jahr den Arbeitsgeber gewechselt habe. Ich glaube man müsste das dann woanders eintragen, oder? Wenn ja wo? Das nächste Problem wäre das ich zu einem Lehrgang gefahren bin für 5 Tage, diese Anfahrten müsste ich ja ebenfalls irgendwo eintragen können, da es von meiner Dienstelle abweicht. Ich hatte erst alles bei der Tätigkeitsstätte eingetragen, aber da meckert das Programm dann weil sich Tage überschneiden. Ich hoffe das mir das vielleicht jemand von euch erklären kann. Ich danke wie immer im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Man sollte ja eigentlich nur eine Tätigkeitsstätte angeben. Ich habe aber das Problem das ich im letzten Jahr den Arbeitsgeber gewechselt habe. Ich glaube man müsste das dann woanders eintragen, oder? Wenn ja wo?

    Bei Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) "Neuen Eintrag erzeugen" anklicken.


    Das nächste Problem wäre das ich zu einem Lehrgang gefahren bin für 5 Tage, diese Anfahrten müsste ich ja ebenfalls irgendwo eintragen können, da es von meiner Dienstelle abweicht. Ich hatte erst alles bei der Tätigkeitsstätte eingetragen, aber da meckert das Programm dann weil sich Tage überschneiden.

    Das sind "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten".


    Bitte künftig die Forenregeln und keine Sammelthreads dieser Art. Eine Fragestellung in einem Thread einstellen, da nur so die erweiterte Forumssuche dauerhaft übersichtlich und sinnvoll nutzbar bleibt.


    Und bitte künftig auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen, da beide Fragen in ähnlichen Formulierungen schon öfters im Forum behandelt worden sind.

  • Trotzdem nochmal vielen Dank für die schnelle Hilfe. Frage mich gerade was ich da auswählen muss bei den auswärtigen Reisekosten. Lehrgang gibt es da nicht, nur solche Dinge wie Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise usw. Hat vielleicht jemand dazu eine Idee?

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, einen fünftägigen Lehrgang kann man durchaus auch als Dienstreise bezeichnen. Wobei ja auch noch "sonstiger Anlass" angeboten wird. Belegen, erläutern bzw. auch etwaige AG-Erstattungen angeben musst Du sowieso. Aber wenn Dir das so nicht gefällt, kannst Du durchaus die naheliegende Eingabemaske "Fortbildungskosten" nehmen. Die hatte ich bei lediglich 5 Tagen nur nicht erwähnt, weil die dortigen Möglichkeiten und Erläuterungen Dich wahrscheinlich noch mehr verwirren.