Verpflegungsmehraufwand mit Dreimonatsfrist: Kürzt das Programm / Finanzamt automatisch?

  • Guten Abend,

    meine Auswärtstätigkeiten haben sich 2019 nur auf eine Stätte beschränkt, daher greift die Dreimonatsfrist. Muss ich alle tatsächlichen Auswärtstätigkeiten im Kalender markieren und das Programm / Finanzamt ermittelt automatisch die ersten drei Monate oder beschränke ich die Eingabe selbst auf die ersten drei Monate?

    Besten Dank und Grüße!

  • So weit mir erinnerlich (ich bin nicht am Rechner) kommt ein Warnhinweis, dass der 3-Monatszeitraum überschritten wird und du kannst erst nach Korrektur weiter eingeben.

  • Stimmt: Ich hatte die Angaben zuerst bei bei der zusammengefassten Auswärtstätigkeit gemacht.

    Und bei zusammengefasster Auswärtstätigkeit gibt es die Korrektur nämlich nicht, aber bei Eingabe der einzelnen Auswärtstätigkeiten stehen doch nur die ersten drei Monate zur Verfügung.


    Alles klar, Danke!