Guten Abend,
meine Auswärtstätigkeiten haben sich 2019 nur auf eine Stätte beschränkt, daher greift die Dreimonatsfrist. Muss ich alle tatsächlichen Auswärtstätigkeiten im Kalender markieren und das Programm / Finanzamt ermittelt automatisch die ersten drei Monate oder beschränke ich die Eingabe selbst auf die ersten drei Monate?
Besten Dank und Grüße!