1 Objekt - 3 Wohnungen = 2 Ferienwohnungen + 1 Whg an Angeörige

  • Hallo zusammen,


    ich erstelle erstmals mit dem WISO Steuer Sparbuch 2020 die Steuererklärung für 2019.

    Soweit ist auch alles selbsterklärend.


    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung komme ich jedoch nun zu meinem Problem.

    Es handelt sich bei mir um 1 Objekt, welches sich in 3 Wohnungen aufteilt.

    1 Ferienwohnung a 52,00 qm.

    1 Ferienwohnung a 50,00 qm.

    1 Wohnung, welche ich an meine Eltern vermietet habe a 150,00 qm.


    Selbstverständlich haben die Ferienwohnungen unterschiedliche Belegungen und Einkünfte und bei einer Wohnung auch noch eine entsprechende Renovierungszeit.


    Nun kann ich hier im Programm zwar schön unterscheiden zwischen vermieteten qm für die Ferienwohnung und für die vermieteten qm der Wohnung meiner Eltern. Aber da ich 2 Ferienwohnungen in dem Objekt besitze müsste ich eigentlich 2 Ferienwohnungen anlegen, um entsprechende Werte für die "Anzahl der Tage der tatsächlichen Vermietung" pro Wohnung angeben zu können.


    Ist das irgendwie möglich und ich habe es nur nicht gesehen...?

    Separat anlegen möchte ich jede Wohnung nicht, da ich dann nicht weiß, wie ich entsprechende Gartenbauarbeiten etc aufteilen sollte...


    Habt ihr da einen Tipp oder eine Lösung?

    Vielen Dank im voraus.


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Rein rechtlich gesehen muss man für jede Wohnung auch eine Anlage V abgeben.


    Es gibt immer Aufwendungen, die das ganze Objekt betreffen, Garten, Dach, evtl. Zentralheizung, etc.


    Die musst du dann nach qm auf die drei Wohnungen aufteilen.

  • Rein rechtlich gesehen muss man für jede Wohnung auch eine Anlage V abgeben.


    Es gibt immer Aufwendungen, die das ganze Objekt betreffen, Garten, Dach, evtl. Zentralheizung, etc.


    Die musst du dann nach qm auf die drei Wohnungen aufteilen.

    Hallo Petz,


    Danke für Deine Info.

    Schaute gerade in meinen vergangenen Einkommensteuererklärungen nach...diese haben Ernst&Young für mich erstellt, da ich im Ausland tätig war und einem Doppelbesteurungsabkommen unterlag. Naja, die haben jedenfalls das Objekt als Einfamilienhaus mit 3 Wohnungen erfasst und eine entsprechende Auflistung pro Wohnung angelegt (tatsächliche Vermietungstage im Verhältnis zu möglichen Vermietungstagen etc).


    Die weiteren Anlage- und Werbekosten wurden dann entsprechend auf das Objekt umgelegt bzw wenn möglich, der einzelnen Wohnung. Das gesamte Objekt ist für mich ja ein Anlageobjekt.


    Ich nehme an, dass ich dann keine entsprechende Aufteilung systemseitig beim Steuersparbuch vornehmen kann?

    1 Objekt = Ferienwohnung 1 & Ferienwohnung 2 & fest vermietete Wohnung


    Dank Dir im voraus.


    Christian

  • Du hast doch die Möglichkeit, einzelne Stockwerke gesondert auszuwählen. Dann müssten auch die Wohnungen pro Stockwerk eingegeben werden können. So mache ich es bei einem vermieteten Haus mit 3 Wohnungen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber da ich 2 Ferienwohnungen in dem Objekt besitze müsste ich eigentlich 2 Ferienwohnungen anlegen, um entsprechende Werte für die "Anzahl der Tage der tatsächlichen Vermietung" pro Wohnung angeben zu können.

    Ich wüsste nicht wie das gehen sollte. Wenn sogar so eine Kanzlei "zu Fuß" arbeiten musste.

    Schaute gerade in meinen vergangenen Einkommensteuererklärungen nach...diese haben Ernst&Young für mich erstellt, da ich im Ausland tätig war und einem Doppelbesteurungsabkommen unterlag. Naja, die haben jedenfalls das Objekt als Einfamilienhaus mit 3 Wohnungen erfasst und eine entsprechende Auflistung pro Wohnung angelegt (tatsächliche Vermietungstage im Verhältnis zu möglichen Vermietungstagen etc).


    Separat anlegen möchte ich jede Wohnung nicht, da ich dann nicht weiß, wie ich entsprechende Gartenbauarbeiten etc aufteilen sollte...

    Also ich würde es einmal mit einer "Hilfsdatei" probieren, in der Du alle drei Wohnungen als getrennte Objekte anlegst und die in Frage kommenden Werte dort errechnest und ggf. auch als Erläuterung ausdruckst. Die Ergebnisse dann manuell mit Erläuterung und ggf. Tabelle in die Originaldatei einfügen.

    • Offizieller Beitrag

    Das gesamte Objekt ist für mich ja ein Anlageobjekt.

    Danach geht's aber nicht.....


    Rein steuerlich musst du drei Anlagen V anlegen, was mir auch die einfachste Lösung erscheint.

    Sehe ich ebenso. Wenn er es anders will, dann bleibt nur die Krücke "Hilfsdatei". Da ist die Frage, was das FA fordert. Vielleicht mal zum Telefon greifen.