Aufwandsentschädigungen die nicht von §3 Nr. 26 EStG gedeckt werden - wohin?

  • Hallo,


    ich stelle die Frage rein zur Sicherheit, damit ich nichts falsch angebe.


    Szenario: Ich bin Angestellter, zugleich aber in mehreren Bereichen Nebenberuflich tätig. Diese sind:

    • Delegierter einer Kammer (Körperschaf des öffentlichen Rechts)

    • Dozent an gemeinnütziger Einrichtung

    • Aktives Mitglied in einem Berufsverband (d.h. ich erhalte Aufwandsentschädigungen für Verbandstätigkeit)


    Während ich die Dozententätigkeit relativ klar §3.26 EStG (Übungsleiterpauschale) gelten machen kann und die Kammer unter §3.26a als Körperschaft des Öffentlichen Rechts ("Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts") fällt, ist der Berufsverband nicht als Gemeinnützig anerkannt.


    Frage nun: Ich würde die Aufwandsentschädigungen durch den Berufsverband intuitiv als "Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" angeben - liege ich damit richtig?


    Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus!

  • Zahlt dein Arbeitgeber? Vermutlich nicht, also unter Anlage G freiberufliche Tätigkeit (sofern Katalogberuf, sonst gewerblich)