Hallo,
heute habe ich vom Bundeszentralamt für Steuern die Aufforderung erhalten für das 4. Quartal 2019 die innergemeintschaftliche Lieferungen zu erklären. Da ich dieses eigentlich immer ordnungsgemäß erledigen, wunderte es mich, hatte ich etwa einen innergemeinschaftlichen Verkauf nicht mehr in Erinnerung? Bei Durchsicht der Konten stellte ich schnell fest, eine Rechnung im Oktober 2019 habe ich leider versaubeutelt...anstatt die Differenzbesteuerung wurden die Artikel als innergemeinschaftliche Lieferungen verbucht. Wie würdet ihr die am einfachsten und besten korrigieren? Selbstverständlich muss ich danach eine neue Umsatzsteuervoranmeldung für Okober 2019 erzeugen.