2 Buchungskonten

  • Hallo, kurze Frage an einem Beispiel:


    Ich kaufe Werkzeug im EU Ausland. (GWG) Wie verbuche ich das richtig ?

    Zum einen ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung, zum anderen Sofortabschreibung.

    Müsste nicht eigentlich bei der Ust-Auswahl 0%, 7%, 19% diese Wahl innergemeinschaftlich erscheinen und nicht bei den Buchungskonten ?


    Danke

    Matthias

  • Hierfür gibt es gesonderte Konten. Der innergemeinschaftliche Erwerb verlangt nicht nur die Umsatzsteuerkonten, sondern auch Zusatzangaben.

    Es gibt hier schon genügend Beiträge, die genau dein Problem des igE von Anlagevermögen (die GWG gehören dazu) behandeln. Einfach auch einmal über die Suche gehen.

  • Die Frage war eher tiefergehend gemeint. Ich denke, dass es nicht ganz korrekt ist, wenn man sich z.B. für Büromaterial das igE Konto kopieren muß um dann 2 Konten für Büromaterial ( usw. ) zu haben. Irgendwie erscheint mir das nicht ganz ausgereift. Sicher würde es dann in den Bereich Verbesserungsvorschläge gehören. Ich dachte aber man könne vorher darüber reden.

  • für Büromaterial das igE Konto kopieren muß um dann 2 Konten für Büromaterial ( usw. ) zu haben.

    warum 2 Konten?

    Du kaufst Büromaterial im EU-Ausland und buchst das auf 3425

    nun werden die richtigen Konten 1574 Abz. VSt.19% igErw. und 1774 USt. 19% igErw.angesprochen und korrekt bebucht/ausgeglichen. wg. UStVa u. Erklärung

    Ebenso hast Du einen abzugsfähgen Erwerb.

    Ob dieser nun auf Bürobedarf o. Werkzeuge erscheint ist unerheblich und dient eigentlich nur der Kostenauswertung.

  • ja man kann sicher vieles machen. Ich sehe eben nur gerade, dass so ein Kontenplan nicht viel Sinn macht, wenn dann einer daher kommt und meint, dass es Wurscht ist ob es Büromaterial oder Werkzeug ist ( und das sind nur 2 Beispiele von einigen möglichen ) Es macht ja keinen Sinn, wenns Wurscht ist. :(


    Grüße

  • Es macht ja keinen Sinn, wenns Wurscht ist.

    dann schau mal nach wie die EÜR oder auch Bilanz GuV aufgebaut ist.

    Da wird Bürobedarf schlicht unter der Zuordnungsnummer 229 Arbeitsmittel geführt

    oder in der GuV der E-Bilanz als: sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), andere ordentliche / nicht zuordenbare sonstige

    betriebliche Aufwendungen

  • Moin,


    Es macht ja keinen Sinn, wenns Wurscht ist.

    dann schau mal nach wie die EÜR oder auch Bilanz GuV aufgebaut ist.

    Da wird Bürobedarf schlicht unter der Zuordnungsnummer 229 Arbeitsmittel geführt

    oder in der GuV der E-Bilanz als: sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), andere ordentliche / nicht zuordenbare sonstige

    betriebliche Aufwendungen


    Sorry, aber mit der Argumentation könnte man/frau auch auch sämtliche Ausgaben auf das Konto 4980 "sonstiger Betriebsbedarf" buchen - ich finde den Einwand

    ja man kann sicher vieles machen. Ich sehe eben nur gerade, dass so ein Kontenplan nicht viel Sinn macht, wenn dann einer daher kommt und meint, dass es Wurscht ist ob es Büromaterial oder Werkzeug ist ( und das sind nur 2 Beispiele von einigen möglichen ) Es macht ja keinen Sinn, wenns Wurscht ist. :(


    Grüße

    durchaus berechtigt ;)


    Wünsche auch eine erfolgreiche neue Woche

    Maulwurf