Berücksichtigung des Kinderfreibetrags volljähriger Kinder im Studium bei Steuerberechnung

  • Hallo,


    eines meiner Kinder wurde im Jahr 2019 volljährig. Es wurde das Gymnasium beendet und im Oktober eine Hochschulausbildung begonnen. Daher besteht weiterhin ein Kindergeldanspruch. Bescheid darüber liegt auch vor. Bei der Steuerberechnung werden vom WISO steuer:Sparbuch 2020 aber nur 3 Kinderfreibeträge berücksichtigt. Unter Berücksichtigungsgründe des entsprechenden Kindes ist die Hochschulausbildung vermerkt und die jeweiligen Zeiträume sind auch eingetragen.

    Ist das korrekt so?

  • Sieht eigentlich richtig aus, wenn du drei Kinder hast. Wenn es vier wären, müsstest du die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten einmal ansehen (kannst du über den Ausdruck der Erklärung auch vor Abgabe einsehen)

  • Ähm sorry, habe ich vergessen zu erwähnen.

    Es sind vier Kinder :) und bisher wurden auch vier Kinderfreibeträge berücksichtigt. Erst in diesem Jahr tauchen in der Berechnung nur drei Freibeträge auf.

    Ich gehe davon aus, dass so lange wir kindergeldberechtigt sind uns auch der Kinderfreibetrag zusteht und das FA bzw. Steuerprogramm ermittelt, was günstiger ist Kindergeld oder Freibetrag.

    Daher ist die Steuerberechnung der WISO Software für mich unplausibel, da für vier Kinder das Kindergeld berücksichtigt wird aber nur für drei Kinder der Freibetrag.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Steuerberechnung werden vom WISO steuer:Sparbuch 2020 aber nur 3 Kinderfreibeträge berücksichtigt. Unter Berücksichtigungsgründe des entsprechenden Kindes ist die Hochschulausbildung vermerkt und die jeweiligen Zeiträume sind auch eingetragen.

    Also ich habe gerade mal einen Testfall angelegt und da werden 3 minderjährige und ein in Ausbildung befindendes Kind zutreffend berücksichtigt.


    Da gibt es aber nicht zufällig durch die Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs dreimal den Kinderfreibetrag und einmal das günstigere Kindergeld?


    Ansonsten müsste man mal anhand bereinigter Screens sehen, was Du bei den Berücksichtigungsgründen eingetragen hast und was das Programm zu dem Kind bezüglich Kindergeld etc. sagt.

    • Offizieller Beitrag

    Daher ist die Steuerberechnung der WISO Software für mich unplausibel, da für vier Kinder das Kindergeld berücksichtigt wird aber nur für drei Kinder der Freibetrag.

    Vielleicht ist für das vierte Kind das Kindergeld günstiger als der Kinderfreibetrag.


    Guck mal bei der Berechnung Soli und/oder Kirchensteuer, ob da vier Kinderfreibeträge berücksichtigt wurden....

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht ist für das vierte Kind das Kindergeld günstiger als der Kinderfreibetrag.

    War auch mein Gedanke. ;)


    Da gibt es aber nicht zufällig durch die Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs dreimal den Kinderfreibetrag und einmal das günstigere Kindergeld?


    Guck mal bei der Berechnung Soli und/oder Kirchensteuer, ob da vier Kinderfreibeträge berücksichtigt wurden....

    Das kann man auch mit einem Klick auf Formulare und den dort befindlichen Anlagen zu den Kinder im Detail nachprüfen bzw. nachlesen.

  • Guten Morgen!

    Vielen Dank für Euere Antworten.

    Tatsächlich wird bei der Berechnung des Soli und bei der Kirchensteuer ein Freibetrag in Höhe von 30.480,--- EUR angesetzt (entspricht 4 x 7.620,-- EUR). Hier werden also alle vier Kinder berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einkommensteuer sieht das so aus:




    Warum werden hier nur 3 Kinder berücksichtigt. Bei der "Günstigerprüfung" war bisher immer der Freibetrag die günstigere Variante.

    Ich verstehe das nicht!

    LG

    Uwe

  • Und was steht in den Kommentaren K08 und K10? Dort müsste doch erläutert sein, wie hier berechnet wurde? Hatte ich doch schon in #2 gesagt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das nicht!

    Das kann man auch mit einem Klick auf Formulare und den dort befindlichen Anlagen zu den Kinder im Detail nachprüfen bzw. nachlesen.

    Ansonsten müsste man mal anhand bereinigter Screens sehen, was Du bei den Berücksichtigungsgründen eingetragen hast und was das Programm zu dem Kind bezüglich Kindergeld etc. sagt.

    • Offizieller Beitrag

    Warum werden hier nur 3 Kinder berücksichtigt. Bei der "Günstigerprüfung" war bisher immer der Freibetrag die günstigere Variante.

    Ich verstehe das nicht!

    Durch die Kinderfreibeträge wird dein zu versteuerndes Einkommen fiktiv immer geringer.


    Beim vierten Kind bist du dieses Jahr so arm, dass für das Existenzminimum des vierten Kindes das Kindergeld ausreicht, da bist du nicht auf den Kinderfreibetrag angewiesen, um das Kind zu ernähren.


    Vermutlich ist dein zu versteuerndes Einkommen geringer als in den Vorjahren...

  • Hallo,

    vielen Dank nochmal für Euere Hinweise.


    Also ....

    Zitat von nesciens

    Und was steht in den Kommentaren K08 und K10? Dort müsste doch erläutert sein, wie hier berechnet wurde? Hatte ich doch schon in #2 gesagt.

    da steht folgendes:


    Aus dieser Formulierung erkenne ich nicht, dass der Kindergeldansatz hier irgendwie angewendet wurde. Hört sich eher nach einem Zitat aus dem Handbuch an. Das habe ich schon nach #2 überprüft aber für nichtssagend erachtet.



    Zitat von Petz

    Durch die Kinderfreibeträge wird dein zu versteuerndes Einkommen fiktiv immer geringer.


    Beim vierten Kind bist du dieses Jahr so arm, dass für das Existenzminimum des vierten Kindes das Kindergeld ausreicht, da bist du nicht auf den Kinderfreibetrag angewiesen, um das Kind zu ernähren.


    Vermutlich ist dein zu versteuerndes Einkommen geringer als in den Vorjahren...


    "Leider" ist eher das Gegenteil der Fall. Wo eine Kind ist, ist oft auch ein Ehepartner. Wir werden zusammen veranlagt und hatten im letzten Jahr zusammen mehr Einkommen als alle Jahre davor. Bei diversen Online-Rechnern im Internet (Kindergeld vs Kinderfreibetrag) siegte immer der volle Freibetrag.



    Zitat von miwe4

    Das kann man auch mit einem Klick auf Formulare und den dort befindlichen Anlagen zu den Kinder im Detail nachprüfen bzw. nachlesen.

    Also in den Formularen steht auch nichts anderes als das, was unter "Daten erfassen" eingetragen ist.


    Nun noch zu den Berücksichtigungsgründen:


    Zitat von miwe4

    Ansonsten müsste man mal anhand bereinigter Screens sehen, was Du bei den Berücksichtigungsgründen eingetragen hast und was das Programm zu dem Kind bezüglich Kindergeld etc. sagt.




    Also ich weiss was ich hier falsch mache bzw. ob ich was falsch mache. Viel kann man hier ja eigentlich auch nicht falsch machen.


    Es stellt sich die Frage, warum wird bei der Berechnung des Soli und der Kirchensteuer der volle Freibetrag für vier Kinder in Höhe 4 x 7620 EUR = 30480 EUR berücksichtigt und bei der Einkommensteuer in Summe nur 22860 EUR ? (das ist eben nur 3x der Freibetrag)

    Außerdem wird bei der Einkommensteuer das Kindergeld nur in der Höhe von 7236 berechnet. Das entspricht genau dem Kindergeldanspruch für drei Kinder. Für vier Kinder erhielten wir aber 9996 EUR (was übrigens auch in den Formularen so steht).


    Irgendwie nicht plausibel.


    Wer das bis hier gelesen hat, vielen Dank !


    Gruß,

    Uwe

    • Offizieller Beitrag

    Der entscheidende Screen mit der Günstigerprüfung des Familienleistungsausgleichs fehlt immer noch:



    Ich gehe nach wie vor davon aus, dass es so ist, wie von @Petz und mir beschrieben.

  • Alles klar, vielen Dank!

    Diese detaillierte Berechnung habe ich bisher iwie ständig übersehen. Es ist wohl tatsächlich so, dass durch die Kindergeldanhebung 2019 der Vorteil beim vierten Kind Richtung Kindergeld kippt. Zumindest bei unserem Einkommen. Naja, und da das KiGe ja schon gezahlt ist fällt die Rückzahlung in diesem Jahr dann wohl leider etwas kleiner aus als in den Vorjahren :(

    Danke nochmal, der Fall kann als gelöst betrachtet werden.


    Viele Grüße,

    Uwe