Abzugsfähige Vorsteuer bei Innergemeinschaftlichen Erwerb

  • Hallo,


    ich bin regelbesteuert (also kein Kleinunternehmer) und habe eine Umsatzsteuer ID. Ich habe in 2019 eine Maschine aus Österreich für 1000€ Netto gekauft. Es wurde eine Nettorechnung mit meiner Ust. ID ausgestellt. Diese wurde von mir auch mit dem Nettobetrag bezahlt, da es sich um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb mit „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ handelt und dies auch so auf der Rechnung ausgewiesen wurde. Bei der Umsatzsteuererklärung wurde dieser Erwerb auch unter punkt 82 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 Prozent" eingetragen.


    Ich mache gerade meine Steuererklährung für 2019. Nun gebe ich im Programm "steuer Sparbuch 2020" gerade diese Maschine in mein Anlageverzeichnis ein. Unter dem Punkt Anschaffungskosten (ohne abzugsfähige Vorsteuer) habe ich den bezahlten Nettobetrag von 1000€ eingegeben.

    Nun meine Frage: Welchen Betrag muss ich unter diesem Feld bei "Abzugsfähige Vorsteuer" eingeben?

    Ist das 0€, da die Vorsteuer ja nie real bezahlt wurde?

    Oder sind es 190€ (19%) da die Vorsteuer abzugsfähig ist, weil sie ja in der Umsatzsteuererklärung abgeführt, aber gleichzeitig aufgrund des Reverse Charge verfahrens wieder erstattet wurde?

  • Nun gebe ich im Programm "steuer Sparbuch 2020" gerade diese Maschine in mein Anlageverzeichnis ein.

    In der EÜR meiner Steuererklärung für 2019 unter Anlagevermögen. Es geht nicht um die UStE.!

    na sicher geht es -neben der zu berechnenden AfA auch um die UstVa- und UStE.

    Ich denke, Du bist im Programm irgendwie an der falschen Stelle eingestiegen oder falsch abgebogen.

    Anlagegüter werden, am einfachsten im Modul EÜR unter Betriebsvermögen-Anlagevermögen erfasst.

  • Genau da sind sie auch eingetragen (EÜR Betriebsvermögen/Anlagevermögen).


    Zurück zur Frage:


    Welchen Betrag muss ich dort unter diesem Feld bei "Abzugsfähige Vorsteuer" eingeben?

  • arnsteiner


    du hast aber schon gelesen, dass es um die Anlage des Vermögensgegenstandes im Betriebsvermögen geht? Dort kannst du keinen Betrag eingeben.

  • arnsteiner

    Es geht wie gesagt nicht um die Umsatzsteuererklärung sondern um Die normale Einkommensteuererklärung für 2019. Die Stelle wo man es einträgt hab ich im Foto beigefügt.


    Nochmal die eigentliche Frage:

    Welchen Betrag muss ich unter diesem Feld bei "Abzugsfähige Vorsteuer" eingeben?

    Ist das 0€, da die Vorsteuer ja nie real bezahlt wurde?

    Oder sind es 190€ (19%) da die Vorsteuer abzugsfähig ist, weil sie ja in der Umsatzsteuererklärung bereits abgeführt, aber gleichzeitig aufgrund des Reverse Charge Verfahrens wieder erstattet wurde?

  • Null - denn die fällige Umsatzsteuer ist in gleicher Höhe abzuführen, ist also ein Nullsummenspiel in der EÜR (nicht in der Umsatzsteuer)

  • Modul? Es ist das Wiso Steuer Sparbuch.

    das ist das Gesamt-Programm , welches aus "Untermodulen besteht.

    Wie fertigst Du denn Deine EÜR mit Anlage AVEÜR und die USt.Erkl. GewSt.-Erklärung an und wie versendest Du diese?

    Den genauen Pfad/Untermodul findest du ja auf dem Bild ganz oben.


    EÜR mache ich mit Wiso Steuer Sparbuch und wird über dieses versendet. Die Ust. Erkl. direkt im Elster Login-Bereich online, also ohne spezielles Programm.