Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die vielleicht einfach zu beantworten ist:
Ich habe während meines dualen Studiums durch sehr hohe Fahrtkosten 2016 und 2017 einen Verlust erzielt. Jetzt habe ich das Thema Verlustvortrag entdeckt und grundsätzlich auch verstanden-
Mein Problem ist, ich habe bereits meine 2018er Steuererklärung abgegeben (seit 2018 normaler Angeszellter) und möchte nun die alten Verluste aus 2016 und 2017 geltend machen.
Ist das noch durch Abgabe der Steuererklärungen 2016 sowie 2017 möglich?
Vielen Dank!
Matthias