Großteil des Jahres 2019 im Ausland gelebt und Gehalt von deutschem Arbeitgeber bezogen - welche Steuerpflicht?

  • Hallo zusammen!

    Verzeiht mir meine Unwissenheit, aber ich möchte gerne wissen, ob ich mir guten Gewissens auch für das Jahr 2019 das WISO steuer:Start 2019 Programm (hatte es für 2018) kaufen kann oder ob ich zu einem (Grenzgänger-)Steuerberater muss. Ich bin Alleinstehend.


    01.01.2019-31.03.2019 Wohnsitz in Deutschland und Gehalt über deutschen Arbeitgeber
    01.04.2019-15.09.2019 Wohnsitz im Ausland (in D komplett abgemeldet) und Gehalt über deutschen Arbeitgeber bezogen (Grundgehalt steuerpflichtig + KV + steuerfreie Auslandszulage)

    16.09.2019-31.12.2019 Wohnsitz im Ausland (in D immer noch abgemeldet), Student im (Auslands-)Masterstudium


    Bei Buhl gibt es nun die Möglichkeit Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen beantragt". Bin ich denn nun beschränkt Steuerpflichtig oder unbeschränkt? Im ersteren Fall könnte ich mit buhl gar keine Steuererklärung erstellen, oder?

    Liebe Grüße,


    Manuel

    • Offizieller Beitrag

    Bei programmbezogenen Fragen sollte man auch dessen Namen und Version genau benennen.


    Ansonsten kann man immer nur raten, der Programmführung Zeile für Zeile zu folgen, da das Programm immer auf die vorhergehenden Eingaben reagiert und seine Folgerungen zieht.

  • Bei programmbezogenen Fragen sollte man auch dessen Namen und Version genau benennen.


    Ansonsten kann man immer nur raten, der Programmführung Zeile für Zeile zu folgen, da das Programm immer auf die vorhergehenden Eingaben reagiert und seine Folgerungen zieht.

    Danke, Programmname habe ich oben genannt (WISO steuer:Start 2020 (für Steuerjahr 2019)). Da ich mir das Programm noch nicht zugelegt habe und erst hier nachfragen wollte, kann ich keine genaue Version benennen. Es wäre ja ungünstig, falls ich mir das Programm kaufe und meine Steuererklärung nicht damit abgeben kann.

    Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz, einschlägig ist hier § 1 EStG. Auch §§ 2 und 5 AStG könnten hier von Belang sein.

    Das hilft vielleicht weiter https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI7334126.html

    Vielen Dank, aber bei dem genannten Beispiel bezieht die fiktive Person ja dann im Ausland Geld, wohingegen ich stets inländische Einkünfte erzielt habe, trotz Auslandsaufenthalt.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank, aber bei dem genannten Beispiel bezieht die fiktive Person ja dann im Ausland Geld, wohingegen ich stets inländische Einkünfte erzielt habe, trotz Auslandsaufenthalt.

    Dann gib doch die Wohnsitzdaten und die zugehörigen Einnahmen erst einmal vollständig ein.


    Bei Buhl gibt es nun die Möglichkeit Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen beantragt". Bin ich denn nun beschränkt Steuerpflichtig oder unbeschränkt?

    Der 01.01.2019-31.03.2019 ist doch eh unstreitig. und mit diesem Hinweis sagt Dir das Programm doch schon zumindest etwas bezüglich des Zeitraums 01.04.2019-15.09.2019.

    • Offizieller Beitrag

    Deutschland hat mit ca. 100 Staaten der Erde ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.


    Die meisten davon sind wohl Non-EU.


    Deswegen gibt es keine halbwegs vernünftige Antwort ohne halbwegs vernünftige Angaben.


    Ohne halbwegs vernünftige Angaben heißt die Antwort im Steuerrecht: "Kommt drauf an".


    Damit liegt man jedenfalls immer richtig.