Hallo,
meine Frau arbeitet in der Kindertagespflege und erhält die Zahlungen durch das städtische Jugendamt. In der Betreuungsvereinbarung sind sowohl wöchentliche aber auch eine durchschnittliche monatliche Stundenzahl genannt. Letztere berücksichtigt, dass das Jahr 52 Wochen hat und entsprechend wird der Faktor 13/3 (oder 52/12) zu der wöchentlichen Zahl multipliziert wird.
In der Maske für Betriebskostenpauschalen im wiso steuer:Sparbuch 2020 werden die (durchschnittlichen) Wochenstunden abgefragt. Trage ich hier die vom Jugendamt genannte Wochenstundenzahl ein, so wird die Pauschale für den Monat mit dem Faktor 4 berechnet, d.h. als ob nur vier Wochen Betreuung stattfinden würde. Müsste hier nicht die "korrigierte" monatliche Stundenzahl berücksichtigt werden ?
Oder sehe ich das hier falsch ?
Falls jemand einen Hinweis auf die korrekte Vorgehensweise hat, freue ich mich darüber, diese zu erfahren.
Danke und Grüße
Joe