Betriebskostenpauschale Kindertagespflege - Berechnung pro Monat?

  • Hallo,

    meine Frau arbeitet in der Kindertagespflege und erhält die Zahlungen durch das städtische Jugendamt. In der Betreuungsvereinbarung sind sowohl wöchentliche aber auch eine durchschnittliche monatliche Stundenzahl genannt. Letztere berücksichtigt, dass das Jahr 52 Wochen hat und entsprechend wird der Faktor 13/3 (oder 52/12) zu der wöchentlichen Zahl multipliziert wird.


    In der Maske für Betriebskostenpauschalen im wiso steuer:Sparbuch 2020 werden die (durchschnittlichen) Wochenstunden abgefragt. Trage ich hier die vom Jugendamt genannte Wochenstundenzahl ein, so wird die Pauschale für den Monat mit dem Faktor 4 berechnet, d.h. als ob nur vier Wochen Betreuung stattfinden würde. Müsste hier nicht die "korrigierte" monatliche Stundenzahl berücksichtigt werden ?


    Oder sehe ich das hier falsch ?


    Falls jemand einen Hinweis auf die korrekte Vorgehensweise hat, freue ich mich darüber, diese zu erfahren.


    Danke und Grüße

    Joe

  • OK, das bedeutet ich muss die wöchentlichen Stunden entsprechend ansetzen. Ich war der Ansicht, 160 Stunden pro Monat werden als Referenz herangezogen, das scheint aber nicht der Fall zu sein, sondern 40 Stunden pro Woche sowie die Betreuungszeit in der Woche als Referenz für die Ermittlung der Pauschale.


    Danke, das werde ich dann entsprechend angeben.

    Grüße

    Joe

    • Offizieller Beitrag

    Ich war der Ansicht, 160 Stunden pro Monat werden als Referenz herangezogen, das scheint aber nicht der Fall zu sein, sondern 40 Stunden pro Woche sowie die Betreuungszeit in der Woche als Referenz für die Ermittlung der Pauschale.

    Die Pauschale ist auf die 40-Stunden-Woche ausgerichtet. Du musst natürlich die entsprechende tatsächliche Wochenzeit eingeben, damit die in diesem Fall anzuwendende Pauschale zutreffend berechnet wird.