Kostendämpfungspauschale

  • Hallo,


    kurze Frage:


    In RLP wird Beamten bei Inanspruchnahme der Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale abgezogen.

    Bsp:

    Arztrechnungen über insgesamt 1000€, 500€ davon wird durch die Beihilfe getragen.


    Die Beihilfe zahlt aber dann nur 200€, weil die Kostendämpfungspauschale in meinem Fall 300€ beträgt.

    Darf ich diese 300€ absetzen?


    Wenn ja wo?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Beihilfe zahlt aber dann nur 200€, weil die Kostendämpfungspauschale in meinem Fall 300€ beträgt. Darf ich diese 300€ absetzen?

    Ja, § 33 EStG unter Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung.