Hallo,
kurze Frage:
In RLP wird Beamten bei Inanspruchnahme der Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale abgezogen.
Bsp:
Arztrechnungen über insgesamt 1000€, 500€ davon wird durch die Beihilfe getragen.
Die Beihilfe zahlt aber dann nur 200€, weil die Kostendämpfungspauschale in meinem Fall 300€ beträgt.
Darf ich diese 300€ absetzen?
Wenn ja wo?
Grüße