Frage zur Steuerlichen Erfassung bezüglich Einkünfte der Ehefrau als Minijob im H4 Bezug und Grenzen für den Kleinunternehmerstatus

  • Hallo und einen schönen guten Morgen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Festsetzungen von Vorrauszahlungen (Einkommens - und Gewerbesteuer) auf dem Bogen zur Steuerlichen Erfassung.


    Erstmal zu meiner Person, meinem Vorhaben und dem aktuellen Lebensstand.


    Ich bin aktuell in Elternzeit (noch bis September 2020). Vor der Elternzeit habe ich durch einen schweren Bandscheibenvorfall meinen normalen Job verloren.

    Das heißt ich habe aktuell keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

    Das ändert sich erstmal auch nicht nach der Elternzeit.

    Daher habe ich vor, mich als Kleinunternehmer selbstständig zu machen im Handel mit Retro Sachen wie alte Videogames, Klamotten etc pp.

    Ich werde daher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und mich von der UST befreien lassen.


    Nun aber zur eigentlichen Frage:


    Wir (meine Frau und zwei Kinder) sind aktuell im Hartz4 Bezug.

    Meine Frau arbeitet in einem Minijob, wo sie monatlich ca. 200 € verdient.


    Jetzt brennt mir die Frage unter den Nägeln, ob meine Frau mit Ihren 200 € auch meine Grenzen schmälert quasi, was den Kleinunternehmerstatus angeht?

    In dem Bogen für die steuerliche Erfassung muss ja die Ehegattin / der Ehegatte mit allem drum und dran auch angegeben werden und dementsprechend auch ihr Jahresverdienst, der dann bei ca. 2400 € liegt.


    Heißt das jetzt, dass ich "nur noch" 17.500 € - 2.400 € = 15.100 € Umsatz machen darf um den Kleinunternehmerstatus nicht zu gefährden?


    Genau wie beim Gewinn was die Gewerbesteuer angeht....also dann bis 24.500 € frei - 2.400 € = 22.100 € ?

    Gut, die Grenze werde ich eh nie erreichen...


    Aber wie sieht es da mit der Einkommenssteuer aus?

    Wird diese da zusammen gelegt von mir und meiner Frau?

    Der Freibetrag liegt aktuell ja für mich alleine bei 9.408 €...das kriege ich in einem laufenden Jahr alleine wohl nicht als Gewinn rein....denke ich mir jetzt mal so...


    Für mich und meine Frau wirds dann ja verdoppelt...heißt, dass aber auch meine Frau mit Ihren 2.400 € im Jahr unter dem Freibetrag für die Einkommenssteuer bleibt?!


    Die Hauptfrage bezieht sich also wirklich nur auf die Umsatzgrenze für den Kleinunternehmerstatus...

    Der normale Hartz 4 Bezug, bzw. die Leistungen die davon ausgehen, haben ja keine Bedeutung für die Grenze von 17.500 €?

    Genau wie das Kindergeld, was wir für die Kids beziehen?


    Denn wenn nun wirklich doch alles mit einbezogen wird, lohnt sich der ganze Aufwand nicht mehr....


    Zum Thema Krankenkasse noch eine Frage:

    Meine Frau und ich haben jeweils eigene Versicherungen.

    Die Beträge dafür werden ja aktuell vom Jobcenter übernommen.

    Das bleibt auch in der "Selbstständigkeit" auch weiterhin so, solange wir im H4 Bezug sind oder?

  • bitte nicht alle Steuerarten "in einen Haufen" werfen.


    1) Die Kleinunternehmergrenze (ab diesem Jahr 22.500,--) gilt nur für die Umsatzsteuer und betrifft hier die (geschätzten) Umsätze des ersten Jahres, wobei auf einen Jahresumsatz umgerechnet werden muss. Wenn du also im März anfängst und mit 17.500 Euro Umsatz rechnest, wäre dies für den Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG insgesamt 21.000 Euro.

    2) Bei der Umsatzsteuer zählt nur der Umsatz des Gewerbes, Lohnersatzleistungen, nicht selbständige Tätigkeiten und anderes bleibt hier "außen vor".

    3) Bei der Gewerbesteuer gilt dein gewerbesteuerlicher Gewinn, nicht der Umsatz. Dieser wird mittels einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt und dann möglicherweise noch ausserhalb der EÜR verändert durch Hinzurechnungen und Kürzungen.

    4) Bei der Einkommensteuer zählen dann alle Einkünfte, wobei ein 450-Euro-Job nicht anzugeben ist, weil pauschal versteuert. Alle anderen Einkünfte sind hier einzugeben und dann entsprechend Eurer familiären Situation versteuert.


    Du solltest vielleicht daran denken, dir eine steuerliche Erstberatung zu suchen, auch wenn dies zunächst Geld kostet. Aber ein Fehler schon zu Beginn der Tätigkeit kann sehr viel teurer werden. Lohnsteuerhilfevereine dürfen dies nicht, aber es gibt Gründungsberatung bei der Anstalt für Arbeit, bei den Industrie- und Handelskammern oder je nach Ort durch freie Berater (was wegen der Kosten aber wahrscheinlich nicht in Frage kommt).

  • Danke Dir für die Antwort :)

    Bin gelernter Industriekaufmann und kenne mich in den Bereichen eigentlich aus^^ Nur eben aktuell weil alle irgendwie etwas anderes sagen isses schwer bzw dann doch irgendwie verwirrend^^

    Zu 1:

    Das mit der neuen Umsatzgrenze hab ich noch gar nicht gelesen....also dann 12 Monate = 22.500 € ab 2020. Cool...heißt ich kann einen Umsatz von 1875 € pro Monat erzielen und bleibe Kleinunternehmer....Ja, dass auf volle 12 Monate gerechnet ist weiß ich...also auch, dass wenn ich im März zb. anfange es weniger wird...Dann eben für den Rest des Jahres noch 22.500 € - 3625 € = 18.875 €....


    EDIT: Es sind 22.000 € ^^


    Zu 2:

    Oki, ich hab ja keine anderen Umsätze...also nur rein die, die aus der selbstsändigen tätigkeit resultieren würden....


    Zu 3:

    EüR etc pp hab ich soweit alles schon fertig...zumindest meine eigenen Vordrucke etc. die ich ja auch monatlich beim Jobcenter vorlegen muss...das ist alles kein Thema, zumal ich selbst keine weiteren "Sonderausgaben" habe sondern eben nur die Gebühren für Zahlungen, Versandkosten etc pp...also das normale eben...Und natürlich die Ankäufe....


    Zu 4:

    Du schreibst, dass ein 450 € Job NICHT angegeben werden muss....dann kann ich die Stelle in der Steuerlichen Erfassung quasi bei meiner Frau rauslassen ohne eben dort zb. 2400 € einzutragen?


    Aber auf der ersten Seite, 1.2 muss ich sie trotzdem mit reinschreiben?


    Normale Einkünfte wie H4 Leistung und das Kindergeld bleiben davon unberührt und müssen auch NICHT angegeben werden richtig?


    Und werden wir als Ehepaar trotzdem zusammen geführt, was den Freibetrag für die Einkommenssteuer angeht?

    Also gilt der Freibetrag von 9408 € für mich oder eben das doppelte für uns beide?

    Es kann ja sein, dass meine Frau noch steuerpflichtige Arbeit bekommt?


    Die Beratung vom Amt hatte ich schon kurzzeitig in Anspruch genommen...aber da hatte ich das Gefühl, war ich selbst schlauer als der Sachbearbeiter selbst^^

  • Zu 3:

    EüR etc pp hab ich soweit alles schon fertig...zumindest meine eigenen Vordrucke etc. die ich ja auch monatlich beim Jobcenter vorlegen muss...das ist alles kein Thema, zumal ich selbst keine weiteren "Sonderausgaben" habe sondern eben nur die Gebühren für Zahlungen, Versandkosten etc pp...also das normale eben...Und natürlich die Ankäufe....

    verstehe ich nicht ganz. Zur EÜR gehören alle Ausgaben für die Tätigkeit. Sonderausgaben (du meinst damit hoffentlich nicht deine Krankenkasse etc. oder Steuerzahlungen) sind eine Frage der Einkommensteuer, nicht der EÜR (hier wäre bei Zahlung über ein betriebliches Bankkonto Privatentnahme an Bank zu buchen). Du musst auch die EÜR erfassen, denn steuerlich ist diese über Elster an die Finanzverwaltung zu senden. Das Arbeitsamt hat hier etwas andere Vorschriften.

    EDIT: Es sind 22.000 €

    Danke - typisch für mich am Morgen, Kopfrechnen ist noch etwas schwach ausgeprägt zu dieser Zeit.

    Zu 4:

    Du schreibst, dass ein 450 € NICHT angegeben werden muss....dann kann ich die Stelle in der Steuerlichen Erfassung quasi bei meiner Frau rauslassen ohne eben dort zb. 2400 € einzutragen?

    In der steuerlichen Erfassung schon, nur nicht in der Einkommensteuer. Die steuerliche Erfassung (einmalig) dient dazu, die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer zu ermitteln. Kindergeld wird automatisch angerechnet, da ja die familiären Verhältnisse abgefragt werden (ich kenne den Bogen leider nur für Firmen, nicht für "Einzelkämpfer").

    Die Beratung vom Amt hatte ich schon kurzzeitig in Anspruch genommen...aber da hatte ich das Gefühl, war ich selbst schlauer als der Sachbearbeiter selbst^^

    Ist leider manchmal so - aber dafür gibt es eigentlich auch gesonderte Berater. Aber möglicherweise noch die IHK - wir hier dürfen dies nicht, da ist das Steuerberatergesetz streng.