Hallo und einen schönen guten Morgen,
ich habe eine Frage bezüglich der Festsetzungen von Vorrauszahlungen (Einkommens - und Gewerbesteuer) auf dem Bogen zur Steuerlichen Erfassung.
Erstmal zu meiner Person, meinem Vorhaben und dem aktuellen Lebensstand.
Ich bin aktuell in Elternzeit (noch bis September 2020). Vor der Elternzeit habe ich durch einen schweren Bandscheibenvorfall meinen normalen Job verloren.
Das heißt ich habe aktuell keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Das ändert sich erstmal auch nicht nach der Elternzeit.
Daher habe ich vor, mich als Kleinunternehmer selbstständig zu machen im Handel mit Retro Sachen wie alte Videogames, Klamotten etc pp.
Ich werde daher die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und mich von der UST befreien lassen.
Nun aber zur eigentlichen Frage:
Wir (meine Frau und zwei Kinder) sind aktuell im Hartz4 Bezug.
Meine Frau arbeitet in einem Minijob, wo sie monatlich ca. 200 € verdient.
Jetzt brennt mir die Frage unter den Nägeln, ob meine Frau mit Ihren 200 € auch meine Grenzen schmälert quasi, was den Kleinunternehmerstatus angeht?
In dem Bogen für die steuerliche Erfassung muss ja die Ehegattin / der Ehegatte mit allem drum und dran auch angegeben werden und dementsprechend auch ihr Jahresverdienst, der dann bei ca. 2400 € liegt.
Heißt das jetzt, dass ich "nur noch" 17.500 € - 2.400 € = 15.100 € Umsatz machen darf um den Kleinunternehmerstatus nicht zu gefährden?
Genau wie beim Gewinn was die Gewerbesteuer angeht....also dann bis 24.500 € frei - 2.400 € = 22.100 € ?
Gut, die Grenze werde ich eh nie erreichen...
Aber wie sieht es da mit der Einkommenssteuer aus?
Wird diese da zusammen gelegt von mir und meiner Frau?
Der Freibetrag liegt aktuell ja für mich alleine bei 9.408 €...das kriege ich in einem laufenden Jahr alleine wohl nicht als Gewinn rein....denke ich mir jetzt mal so...
Für mich und meine Frau wirds dann ja verdoppelt...heißt, dass aber auch meine Frau mit Ihren 2.400 € im Jahr unter dem Freibetrag für die Einkommenssteuer bleibt?!
Die Hauptfrage bezieht sich also wirklich nur auf die Umsatzgrenze für den Kleinunternehmerstatus...
Der normale Hartz 4 Bezug, bzw. die Leistungen die davon ausgehen, haben ja keine Bedeutung für die Grenze von 17.500 €?
Genau wie das Kindergeld, was wir für die Kids beziehen?
Denn wenn nun wirklich doch alles mit einbezogen wird, lohnt sich der ganze Aufwand nicht mehr....
Zum Thema Krankenkasse noch eine Frage:
Meine Frau und ich haben jeweils eigene Versicherungen.
Die Beträge dafür werden ja aktuell vom Jobcenter übernommen.
Das bleibt auch in der "Selbstständigkeit" auch weiterhin so, solange wir im H4 Bezug sind oder?