Auswärtstätigkeit als Coach

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage zur Steuererklärung 2019, da dies Neuland für mich ist.


    Ich habe normalerweise meinen festen Arbeitsplatz zu dem ich meine Entfernungspauschale geltend mache.


    2019 war ich jedoch 2 mal für je ca. 5 Wochen als Coach an einem anderem Standort. Von meinem Arbeitgeber habe ich dafür 30 Cent pro Kilometer Hin + Rückfahrt und 12 € Verpflegungspauschale pro Tag erhalten da es länger als 8 Stunden waren.


    Die steuerfreie Verpflegungspauschale ist auf der Lohnsteuerkarte mit drauf.

    Wie oder muss ich die Fahrtkosten zur Außentätigkeit überhaupt noch angeben? Und wenn ja wie? Tage von der Entfernungspauschel zum normalen Arbeitsort abziehen?


    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.


    Schönen Sonntag!


    • Offizieller Beitrag

    Die steuerfreie Verpflegungspauschale ist auf der Lohnsteuerkarte mit drauf.


    Wie oder muss ich die Fahrtkosten zur Außentätigkeit überhaupt noch angeben?

    Im Rahmen der Auswärtstätigkeiten selbstverständlich, da ansonsten eine Nachversteuerung der steuerfrei erfolgten Erstattungen des AG erfolgen könnte/würde.


    Tage von der Entfernungspauschel zum normalen Arbeitsort abziehen?

    Natürlich kannst Du keine Tage/Fahrten doppelt absetzen.


    Einfach einmal die erweiterte Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche eines ggf. genutzten Steuerprogramms nach den Begriffen Entfernungspauschale, Reisekosten, Auswärtstätigkeit etc. durchsuchen.