Hallo,
ich habe gelesen, dass Freiberufler die Grunderwerbssteuer von der Steuer absetzen können.
Geht dies auch in dem Fall des Erwerbs einer Eigentumswohnung in der ein Arbeitszimmer eingerichtet wird?
Wie funktioniert es dann?
Beispiel: Zimmer 10m2 - Wohung 100m2
Grunderwerbssteuer 10.000EUR.
Können dann 1000EUR als Betriebsausgaben in der EÜR angegeben werden?
Danke
Andres