Werbungskosten bei einer doppelten Haushaltsführung

  • Hallo zusammen,


    im letzten Jahr hatte ich für 6 Monaten eine doppelte Haushaltsführung.

    Ich wurde von meinem Arbeitgeber für 6 Monate abgeordnet.

    Ich habe auswärts gewohnt und bin jedes Wochenende mit der Bahn am Wochenende nach Hause gefahren.


    Von meinem Arbeitgeber habe ich jede 2. Woche eine Bahnfahrkarte bekommen. Jede 2. Woche habe ich dann selber gezahlt.

    In der Steuererklärung habe ich jetzt nur die Bahnkarten als WK angesetzt, die auch selber gezahlt habe.

    Bei der Optimierung der Steuererklärung sagt mir das Steuersparbuch allerdings, dass ich auch die 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen kann, für Fahrten wo mir keine Kosten entstanden sind. Steuerfreie Erstattungen sind abzuziehen.


    Heißt das jetzt im Klartext, dass ich jede Heimfahrt (egal ob vom AG oder privat gezahlt) mit 30 Cent pro Kilometer ansetze? Und dann im Anschluss die Kosten der Fahrkarte, die mein AG gezahlt hat, als Erstattung abziehe?


    Bei den WK verhält es sich doch so, dass ich immer die 30 Cent ansetzen kann, egal ob ich mit der Bahn oder PKW gefahren bin oder?


    Dann ist noch fraglich wie ich die Kosten abziehe. Die Fahrkarten, die mein AG gezahlt waren natürlich immer für die Hin- und Rückfahrt. Dementsprechend ist natürlich auch der Preis.

    Da ich beim Ansetzen der WK ja immer nur die einfache Entfernung ansetzen kann, wäre es doch logisch, wenn ich den Preis der FK durch 2 dividiere (Hin- und Rückfahrt), oder? Dann würde ich die Hälfte der Fahrkarte als Erstattung abziehen.

    Beispiel:

    30 Cent für die Heimfahrt:

    340km * 0,30 Euro = 102 Euro

    Kosten der Fahrkarte mit der Bahn (Hin und Rückfahrt): 90 Euro

    Kosten für die einfache Fahrt mit der Bahn: 90 Euro / 2 = 45 Euro

    Als WK anzusetzen:

    102 Euro - 45 Euro = 57 Euro

    Ist das logisch oder bin ich auf dem Holzweg?


    Schonmal im Voraus ganz lieben Dank für di Hilfe!


    Liebe Grüße

    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Bei den WK verhält es sich doch so, dass ich immer die 30 Cent ansetzen kann, egal ob ich mit der Bahn oder PKW gefahren bin oder?

    Oder die im Kalenderjahr höheren tatsächlich gezahlten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.


    Heißt das jetzt im Klartext, dass ich jede Heimfahrt (egal ob vom AG oder privat gezahlt) mit 30 Cent pro Kilometer ansetze? Und dann im Anschluss die Kosten der Fahrkarte, die mein AG gezahlt hat, als Erstattung abziehe?

    Die Kosten musst Du ansetzen, damit das Programm die Günstigerprüfung vornehmen kann. Die steuerfreien AG-Erstattungen in sind immer zu erklären und einzutragen.

  • Vielen Dank für die Antwort. Dann erfasse ich alle Heimfahrten.


    Kann ich denn die Erstattung des Arbeitgebers, also die Hälfte der Kosten der Fahrkarte, so ansetzen? Oder muss ich den gesamten Preis der Fahrkarte abziehen?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich denn die Erstattung des Arbeitgebers, also die Hälfte der Kosten der Fahrkarte, so ansetzen? Oder muss ich den gesamten Preis der Fahrkarte abziehen?

    Du musst jede Heimfahrt mit dem Verkehrsmittel ansetzen, das Du auch genutzt hast. Die Erstattungen des AG kannst Du, insoweit sie nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, in der Eingabemaske in einer Summe angeben und ggf. durch eine Aufstellung nachweisen.

  • Hallo nochmal,

    erstmal vielen Dank für deine Geduld mit mir.


    Meine Frage ist aber noch nicht beantwortet. Vielleicht drücke ich mich missverständlich aus.

    Das Programm sagt mir im Bereich "Steuererklärung optimieren", dass ich jede Familienheimfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen und steuerfreie Erstattungen des Ag in Abzug bringen soll.

    Ich interpretiere das so, dass ich die Familienheimfahrten, an denen mir durch die vom AG gekauften Fahrkarten keine Kosten entstanden sind, mit 30 Cent ansetzen soll. Im nächsten Schritt würde ich dann den Betrag, der vom AG für die Fahrkarte finanziert wurde in Abzug bringen.


    Allerdings kann ich bei den WK ja immer nur die einfache Wegstrecke ansetzen (341 km * 0,30 Euro). Die Fahrkarten weisen aber nur einen Gesamtbetrag für die Hin- und Rückfahrt aus. Würde ich also diesen Betrag ansetzen, würde ich ja einen Betrag abziehen, der den Betrag übersteigt, den der AG für die einfache Wegstrecke gezahlt hat.


    Daher die Frage, ob es in diesem Fall üblich wäre, den Gesamtbetrag der Fahrkarte zu teilen, um im Ergebnis auf einen "fiktiven" Wert für die einfache Wegstrecke zu kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist aber noch nicht beantwortet. Vielleicht drücke ich mich missverständlich aus.

    Das Programm sagt mir im Bereich "Steuererklärung optimieren", dass ich jede Familienheimfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen und steuerfreie Erstattungen des Ag in Abzug bringen soll.

    Ich interpretiere das so, dass ich die Familienheimfahrten, an denen mir durch die vom AG gekauften Fahrkarten keine Kosten entstanden sind, mit 30 Cent ansetzen soll.

    Zu "interpretiren" gibt es da nichts, denn das Programm gibt Dir doch alles ganz genau vor:




    Im nächsten Schritt würde ich dann den Betrag, der vom AG für die Fahrkarte finanziert wurde in Abzug bringen.

    Erstattungen insoweit diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Auch das sagt Dir das Programm:



    Ggf. auch einmal die kleinen erläuternden Fragezeichen anklicken.



    Allerdings kann ich bei den WK ja immer nur die einfache Wegstrecke ansetzen (341 km * 0,30 Euro).

    Womit die Kosten für Hin- und Rückfahrt abgegolten sind (sofern nicht tatsächliche Kosten im Kalenderjahr für ÖPNV höher).


    Würde ich also diesen Betrag ansetzen, würde ich ja einen Betrag abziehen, der den Betrag übersteigt, den der AG für die einfache Wegstrecke gezahlt hat.

    Das wurde im vorigen Punkt beantwortet.