Hallo zusammen,
im letzten Jahr hatte ich für 6 Monaten eine doppelte Haushaltsführung.
Ich wurde von meinem Arbeitgeber für 6 Monate abgeordnet.
Ich habe auswärts gewohnt und bin jedes Wochenende mit der Bahn am Wochenende nach Hause gefahren.
Von meinem Arbeitgeber habe ich jede 2. Woche eine Bahnfahrkarte bekommen. Jede 2. Woche habe ich dann selber gezahlt.
In der Steuererklärung habe ich jetzt nur die Bahnkarten als WK angesetzt, die auch selber gezahlt habe.
Bei der Optimierung der Steuererklärung sagt mir das Steuersparbuch allerdings, dass ich auch die 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen kann, für Fahrten wo mir keine Kosten entstanden sind. Steuerfreie Erstattungen sind abzuziehen.
Heißt das jetzt im Klartext, dass ich jede Heimfahrt (egal ob vom AG oder privat gezahlt) mit 30 Cent pro Kilometer ansetze? Und dann im Anschluss die Kosten der Fahrkarte, die mein AG gezahlt hat, als Erstattung abziehe?
Bei den WK verhält es sich doch so, dass ich immer die 30 Cent ansetzen kann, egal ob ich mit der Bahn oder PKW gefahren bin oder?
Dann ist noch fraglich wie ich die Kosten abziehe. Die Fahrkarten, die mein AG gezahlt waren natürlich immer für die Hin- und Rückfahrt. Dementsprechend ist natürlich auch der Preis.
Da ich beim Ansetzen der WK ja immer nur die einfache Entfernung ansetzen kann, wäre es doch logisch, wenn ich den Preis der FK durch 2 dividiere (Hin- und Rückfahrt), oder? Dann würde ich die Hälfte der Fahrkarte als Erstattung abziehen.
Beispiel:
30 Cent für die Heimfahrt:
340km * 0,30 Euro = 102 Euro
Kosten der Fahrkarte mit der Bahn (Hin und Rückfahrt): 90 Euro
Kosten für die einfache Fahrt mit der Bahn: 90 Euro / 2 = 45 Euro
Als WK anzusetzen:
102 Euro - 45 Euro = 57 Euro
Ist das logisch oder bin ich auf dem Holzweg?
Schonmal im Voraus ganz lieben Dank für di Hilfe!
Liebe Grüße
Tobias