Beitragsentlastungstarif PKV

  • Hallo zusammen,


    bin seit Mitte 2019 privat versichert und habe dort zusätzlich eine Beitragsentlastung für die Rentenzeit gebucht. Dies ist ja eine Ansparen für die Rentenzeit, daher sollte das ja steuerlich absetzbar sein. Ich weiß nur nicht wo ich das eintragen soll. Könnt ihr mir da helfen?


    Vielen Dank,

    Rene

    • Offizieller Beitrag

    Was an welcher Stelle zu berücksichtigen ist, sollte sich aus der entsprechenden Bescheinigung Deiner Krankenversicherung ergeben. Im Zweifel für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) registrieren.


    2017-05-24-einkommensteuerrechtliche-behandlung-von-vorsorgeaufwendungen_.pdf

  • Hi,


    danke schon mal für deine Antwort. In der Bescheinigung ist das nicht ersichtlich, und auf Rückfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt dass das nicht Bestandteil der Übertragung ans Finanzamt wäre.


    Gruß,

    Rene

    • Offizieller Beitrag

    In der Bescheinigung ist das nicht ersichtlich, und auf Rückfrage bei der Krankenkasse wurde mir mitgeteilt dass das nicht Bestandteil der Übertragung ans Finanzamt wäre.

    Die müssen Dir etwas an die Hand geben, da Du ja wissen musst, in welchem Umfang das auf die Basisversicherung entfällt. Das müssen die Dir auf irgendeine Art und Weise bestätigen.


    Ansonsten Zusatzbeiträge eintragen und belegen!

    Und was bringt ihm das im Zweifel? Gerade der Anteil zur Basisversicherung ist ja wichtig. ?(

  • Normalerweise sind diese Beiträge Bestandteil der gemeldeten Beiträge. Die Alterungsrückstellung wird ja in der PKV immer mit bezahlt - dass hier ein weiterer Beitragsbestandteil zusätzlich gezahlt wird, wäre mir neu (ich bin privat versichert).

    Einfach einmal die gezahlten Beiträge addieren und mit der Bescheinigung vergleichen - die Basisbeiträge + die Zusatzbeiträge abzüglich eventueller Beitragsrückerstattung müsste die Summe der gezahlten Beiträge ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Alterungsrückstellung wird ja in der PKV immer mit bezahlt - dass hier ein weiterer Beitragsbestandteil zusätzlich gezahlt wird, wäre mir neu (ich bin privat versichert).

    So kenne ich es auch nur, nennt sich m.M. nach Altersrückstellung. Deshalb ja oben mein Hinweis auf die Bescheinigung. Es scheint aber auch andere Exoten zu geben, die als Beitragsentlastungstarif laufen und deren Vorteile mir dann eher fraglich erscheinen.

  • Also in meinem Buch steht "Alterungsrückstellung"

    I I . Deckungsrückstellung

    Die Deckungsrückstellung ist die mit Abstand wichtigste versicherungstechnische

    Rückstellung bzw. Passivposition der Lebensversicherer. Aber auch bei Krankenversicherungen

    (Alterungsrückstellung) ist diese Position zu finden. Es handelt

    sich dabei um eine Rückstellung für zukünftige Leistungsverpflichtungen, die

    nicht durch zukünftige Beitragszahlungen abgedeckt sind, wie im Falle der typischen

    Lebensversicherung.

    (Achim Sollanek, Versicherungsbilanzen nach deutschem Handelsrecht)


    Ist aber auch nicht so wichtig, denn für etwas gesondert zahlen, was sowieso zu bilden ist aus den Beiträgen, ist natürlich für die Versicherung lukrativ.