Sonderausgaben Studium

  • Hallo, ich habe aus den vielen Hilfeseiten entnehmen können, dass die Kosten (Semesterbeitrag, Mietkosten Studi-WG...) für das Erststudium unseres Sohnes zwar nicht als Werbungskosten, jedoch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

    Doch, wo genau trage ich ein? Habe mich jetzt in der Android-App mehrfach durch alle Seiten geklickt, es aber nicht finden können.

    Herzlichen Dank im voraus für eine kurze Rückmeldung,

    viele Grüße, Timo Nobis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich habe aus den vielen Hilfeseiten entnehmen können, dass die Kosten (Semesterbeitrag, Mietkosten Studi-WG...) für das Erststudium unseres Sohnes zwar nicht als Werbungskosten, jedoch als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

    Aber nur bei ihm in der Einkommensteuererklärung und das bringt ihm nur etwas, wenn er auch Einkünfte erzielt und mit denen oberhalb des Eingangsbetrags der Steuertabelle liegt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann wurde der Ausbildungsbeitrag automatisch durch die Angaben zum Studium und das weiterbewilligte Kindergeld eingetragen....

    Du bist aber sicher, dass Du nicht den Freibetrag nach § 33a Absatz 2 EStG meinst bezüglich "Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes"?