Erhaltene Nebenkosten und laufende Betriebskosten

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe hier kann mir jemand helfen, irgendwie hab ich einen Knoten im Kopf. :wacko:


    Und zwar erledige ich meine Nebenkostenabrechnung mit Wiso Vermieter. Dort lege ich die Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherung etc. auf die Mieter um.


    Nun geht es an die Lohnsteuerklärung mit Wiso Steuer Sparbuch.
    Hier gibt es unter Mieteinnahmen -> Wohnung den Punkt "Erhaltene Nebenkosten".


    Welcher der folgenden Vorgänge wäre in diesem Zusammenhang der Richtige?

    1. Den kompletten Jahresbetrag der Nebenkosten aller Mieter unter "Erhaltene Nebenkosten" eintragen und unter "Laufende Betriebskosten" die Grundsteuer, Versicherungen auflisten.
    2. Unter "Erhaltene Nebenkosten" den Jahresbetrag der Nebenkosten aller Mieter abzüglich der umgelgten Nebenkosten eintragen und unter "Laufende Betriebskosten" gar nichts eintragen
    3. Den kompletten Jahresbetrag der Nebenkosten aller Mieter unter "Erhaltene Nebenkosten" eintragen ohne Abzug der umgelegten Betriebskosten und unter "Laufende Betriebskosten" gar nichts eintragen


    Ich tendiere selbst zu Nummer 1 :)



    Grüße und schonmal vielen Dank

    Andreas

  • Wenn du unter 1. die tatsächlich gezahlten Beträge meinst, dann ja. In der Einkommensteuer zählen nur die Beträge, die tatsächlich im Jahr gezahlt wurden, also Nach- oder Rückzahlungen in der Regel im nächsten Jahr. Dies gilt für die Einnahmenseite und die Ausgabenseite.

    Saldieren darfst du auch nicht - das heisst, du weist die gesamten ungekürzten Einnahmen aus (damit werden nämlich auch Plausibilierungen im Finanzamt durchgeführt) und die ungekürzten Ausgaben.

  • Ja genau, unter Punkt "Erhaltene Nebenkosten" trage ich genau die Nebenkosten ein die ich in einem Jahr von allen Mietern erhalten habe.
    Gleichzeitg trag ich bei Punkt "Laufende Betriebskosten" die Grundsteuer, Versicherungen ein.


    Und in der Nebenkostenabrechnung trage ich ebenfalls die Grundsteuer, Versicherung ein und lege diese sozusagen auf die Mieter um.

    Hierbei dachte ich ob das dann nicht doppelt gemoppelt ist. :)

    Aber ich hab mich nun auch nochmals eingelesen. Und so wie beschrieben wie in Punkt 1 passt es, da ist dann nichts doppelt gemoppelt. :)



    Was noch interessant wäre zu wissen.

    Nehmen wir an, ich habe im Jahr 2019 von alle drei Mietern 1200€ Nebenkosten erhalten.

    Nun erstell ich die Nebenkostenrechnung für das Jahr 2019. Ein Mieter hat ein Guthaben von 60€ und die anderen zwei Mieter haben eine Nachzahlung von 30€.

    Spielt dies dann erst im nächsten Jahr in der Steuererklärung eine Rolle oder muss ich dies schon dieses Jahr eintragen bzw. beim Punkt "Erhaltene Nebenkosten" verrechnen?


    Meine Vermutung liegt auf nächstes Jahr. Somit müsste ich dann das Guthaben von 60€ von den 1200€ abziehen.


    Lieg ich mit dieser Annahme richtig?


    Grüße
    Andreas