8336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet
Der Ort der sonstigen Leistung ist gemäß §3a Abs. 2 UStG der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Unternehmenssitz hat. Gemäß §13b Abs. 5 schuldet das im anderen EU Land ansässige Unternehmen die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren mit UST-ID und ZM Eintrag).
Zur Zeit wird die USTVA in KZ 21 nicht befüllt. Siehe HIER