Tantiemen (VG-Wort) aus beendeten freien Tätigkeiten / Gewerbesteuer?

  • Hallo Leute,


    Ich bin noch ganz neu bei der WISO-Software und auch ziemlich neu in meiner jetzigen Situation. Bitte seht mir das nach! ;)


    Kurz zu meiner Vorgeschichte:

    • 2009 - 2012 habe ich als freier Journalist gearbeitet und beziehe seitdem jährliche Tantiemen von der VG-Wort
    • Danach wurde ich leider aus gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert.
    • Im Herbst 2019 habe ich mich - erstmal aus der Erkrankung heraus - als Webentwickler, Coach und vorsorglich auch als freier Journalist selbständig (Einzelunternehmen, Kleinunternehmerregelung) gemacht.
    • Das Finanzamt hat die freien Berufe (Coach, freier Journalist) bei meiner Gründung mit dem Gewerbebetrieb zusammen gefasst.
    • Nun hatte aber die VG-Wort 2019 eine einmalige, hohe Sonderausschüttung wegen eines BGH-Urteils veranlasst...


    Ich bin jetzt am Werkeln, die Einkommenssteuererklärung 2019 mit WISO steuer: 2020 (Mac) zu bearbeiten. :rolleyes:


    Wegen der Sonderzahlung der VG-Wort habe ich mich schon umfangreich informiert - fällt ziemlich klar zu den außerordentlichen Einnahmen (§34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Damit brauchen wir uns nicht mehr auseinandersetzen.


    Als erstes wäre allerdings die Frage, ob ich in der WISO-Software auch alle freischaffenden/ selbständigen Einnahmen in die Betriebseinnahmen packe (Finanzamt fasst die ja in einer Steuernummer zusammen) oder sie trotzdem trenne und sie unter »freiberufliche und selbständige Arbeit« einfüge. Kann ich das überhaupt unter der gleichen Steuernummer?


    Das Problem dabei ist nämlich: Wenn ich die (einmaligen) Tantiemen mit in die Betriebseinnahmen (»Ermäßigt zu besteuernde Gewinne«) packe, bekomme ich gleich eine Warnung wegen der Gewerbesteuer bzw. dem Gewerbesteuer-Messbetrag. Als freier Journalist bin ich aber von der Gewerbesteuer ausgenommen.


    Kommenden Freitag habe ich nochmal ein Gespräch zum Thema Gewerbesteuer beim Finanzamt, um mich rückzuversichern. Aber wie setze ich das ganze nun in dem WISO-Programm um?

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat die freien Berufe (Coach, freier Journalist) bei meiner Gründung mit dem Gewerbebetrieb zusammen gefasst.

    Und mit welcher Begründung?


    Als erstes wäre allerdings die Frage, ob ich in der WISO-Software auch alle freischaffenden/ selbständigen Einnahmen in die Betriebseinnahmen packe (Finanzamt fasst die ja in einer Steuernummer zusammen) oder sie trotzdem trenne und sie unter »freiberufliche und selbständige Arbeit« einfüge.

    Du musst die Buchführungen insoweit ggf. konsequent trennen und zwar sowohl die Betriebseinnahmen als auch die Betriebsausgaben.


    Kann ich das überhaupt unter der gleichen Steuernummer?

    Grundsätzlich ja. Du gibst halt dann die Anschrift zu diesem Unternehmen an. Das FA wird ggf. ein internes Fi-Signal (Feststellung intern) setzen, das Dich nicht zu interessieren braucht.


    Kommenden Freitag habe ich nochmal ein Gespräch zum Thema Gewerbesteuer beim Finanzamt, um mich rückzuversichern. Aber wie setze ich das ganze nun in dem WISO-Programm um?

    Das würde ich erst einmal abwarten. Dann mit dessen Ergebnis hier weiter posten.

  • Und mit welcher Begründung?

    Hm, mit keiner. Das hat mir das Finanzamt nach der Gründung auf Nachfrage so mitgeteilt - telefonisch.


    Du musst die Buchführungen insoweit ggf. konsequent trennen und zwar sowohl die Betriebseinnahmen als auch die Betriebsausgaben.

    Also zwei EÜRs? ;) Das Problem ist ja, dass ich meinen Beruf als freier Journalist seit Jahren nicht mehr nachgehe. Ich habe die Berufsbezeichnung nur mit rein gepackt, weil ich schon geahnt habe, dass es sonst wegen der VG-Wort Probleme bekommen könnte...


    Das würde ich erst einmal abwarten. Dann mit dessen Ergebnis hier weiter posten.

    Da hast Du auch wieder recht. Ich werde weiter berichten - danke schon mal für Deine Mühe!

    • Offizieller Beitrag

    Du musst die Buchführungen insoweit ggf. konsequent trennen und zwar sowohl die Betriebseinnahmen als auch die Betriebsausgaben.

    Also zwei EÜRs? ;) Das Problem ist ja, dass ich meinen Beruf als freier Journalist seit Jahren nicht mehr nachgehe. Ich habe die Berufsbezeichnung nur mit rein gepackt, weil ich schon geahnt habe, dass es sonst wegen der VG-Wort Probleme bekommen könnte...

    Dann ist es doch noch einfacher mit den zwei getrennten EÜRs. Da sollte es kein Problem geben. Und bei der VG-Wort an die zusätzliche Eingabe zum § 34 EStG denken, damit der auch greifen kann.


    Das würde ich erst einmal abwarten. Dann mit dessen Ergebnis hier weiter posten.

    Da hast Du auch wieder recht. Ich werde weiter berichten - danke schon mal für Deine Mühe!

    :thumbsup: