Auflösung doppelter Haushalt Einrichtungsgegenstände versteuern?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im letzten Jahr meinen beruflich bedingten doppelten Haushalt aufgelöst. Bei Einrichtung des doppelten Haushalts zwei Jahre zuvor wurden einige Einrichtungsgegenstände steuerlich geltend gemacht werden (alle einzeln geringer als 400€ inkl. MwSt.). Muss die Entnahme der Einrichtungsgegenstände bei Auflösung der doppelten Haushaltsführung mit dem aktuellen Wert versteuert werden?


    also z. B. : Für ein Möbelstück als Ersteinrichtung in 2017 wurden 350€ abgesetzt. Der Wert bei Auflösung in 2019 beträgt 100€ und das Möbelstück geht in die Hauptwohnung über. Sind die 100€ als Einkünfte in 2019 zu versteuern, da ich dem doppelten Haushalt einen "Wert" entnehme, der zuvor steuerlich geltend gemacht wurde?


    Vielen Dank und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Muss die Entnahme der Einrichtungsgegenstände bei Auflösung der doppelten Haushaltsführung mit dem aktuellen Wert versteuert werden?

    Wenn ausschließlich nichtselbständigen Einkünften dienend: nein

    Ausnahme: Fälle des § 23 EStG; die dann aber nach dieser Vorschrift.