Anlegen einer WEG mit Wohngebäude und Garagengebäude

  • Hallo Gemeinde!


    Ich mache hier gerade meine ersten Gehversuchen mit der Software, habe viel gelesen und herumprobiert, aber irgendwie bleibe ich in den Grundlagen stecken.


    Ich erstelle die Abrechnung für eine WEG mit 15 Wohneinheiten und einem Garagengebäude mit 6 Garagen. Die Garagen sind eigenständige Teileigentume, also nicht mit den Wohnungen verbunden. Einige Wohnungen stehen leer, 3 sind vermietet und der Rest wird von den Eigentümern selbst genutzt. Wohngebäude und Garagengebäude haben separate Instandhaltungsrücklagen. Ansonsten wird alles über ein Girokonto abgewickelt. Keine gewerbliche Nutzung.


    Die Sondereigentume werden von mir nicht verwaltet. Ich muss also keine Nebenkostenabrechnungen für Mieter erstellen. Trotzdem brauche ich natürlich eine Hausgeldabrechnung - also Verteilung der Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer Wirtschaftsperiode - und Nebenkostenabrechnungen nach den mietrechtlichen Vorgaben.


    Frage 1: Werde ich bei der Kostenumlage auf irgendwelche Überraschungen stoßen, wenn ich alle Verwaltungseinheiten einer WEG in ein Gebäude packe? Oder wäre es praktikabler, wenn ich Wohngebäude und Garagengebäude voneinander trennen würde?


    Frage 2: Ich vermute, dass ich bei den Einstellungen des Gebäudes „Mietverwaltung und WEG-Verwaltung“ einstellen muss. Ist das korrekt?


    Frage 3: Wenn ich die selbstnutzenden Eigentümer nicht als Mieter eintrage, sondern nur die tatsächlichen Mieter und die Leerstände, ist die Software dann schlau genug, nur diese Wohnungen bei der Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen? Oder würde sie versuchen, die kompletten Kosten auf diese Wohnungen zu verteilen?

  • Hallo Seidenweber,


    zu Frage 1: Ein Gebäude. Schlüssel richtig anlegen und verteilen, dann gibt es auch keine Überraschungen.

    zu Frage 2: ja, Miet- und WEG-Verwaltung

    zu Frage 3: ja, die Software ist schlau genug. Bloß keine Eigentümer als Mieter angeben, das entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.


    Grüße!

  • Punktlandung. Vielen Dank. :thumbsup:

    zu Frage 3: ja, die Software ist schlau genug. Bloß keine Eigentümer als Mieter angeben

    Das war eine wichtige Info. Mir war nicht klar, dass sich das nach außen erkennbar auswirken würde.


    Dann werde ich jetzt mal die Mieterdatensätze der selbstnutzenden Eigentümer rauswerfen und nur die tatsächlichen Mieter und die Leerstände drin lassen.