Verlust durch Abschreibung

  • Hallo,


    ich hatte 2017 einen Verlust ausgewiesen. Ich dachte mir nichts dabei, da der Betrieb seit 10 Jahren besteht und in der Zeit auch schon mal Jahre mit (<1000 €) Verlust hatte.

    Das FA hat mich damals angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme bzgl. Gewinnerziehlungsabsicht. 2017 war ein Verlust von <1000€ aus gefallen in erster Linie wegen Abschreibung.

    Also ohne Abschreibung wäre ein Gewinn ausgewiesen. Damals habe ich als Grund für den Verlust eine Fehlkalkulation angegeben. Für das FA war das okay.


    Nun sehe ich in der Vorauswertung für 2019 wieder so etwas auf mich zukommen.

    Frage: Kann ich Abschreibungen aussetzen um nicht in den Verlust zu geraten? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Gewinn und Verlust so nahe bei einanderliegen?

    Oder sollte ich vorher mit dem FA reden?


    Ich mache EÜR mit 10-15 tausend Umsatz


    Gruß

    Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich Abschreibungen aussetzen um nicht in den Verlust zu geraten?

    Nein.


    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Gewinn und Verlust so nahe bei einanderliegen?

    Oder sollte ich vorher mit dem FA reden?

    Abwarten.