Keine OP-Verwaltung für Verbindlichkeiten?

  • Hallo Gemeinde!


    Bei meinen ersten Gehversuchen habe ich mit dem telefonischen Support gesprochen.


    Dort wurde mir gesagt, dass die Anlage offener Posten für Kreditoren nicht funktionieren würde. Hallo???


    Nachdem ich das sehr kritisch hinterfragt habe, hat der dortige Mitarbeiter dann noch einmal mit irgendjemandem Rücksprache gehalten und abschließend erklärt, dass die Arbeit mit offenen Posten nur für Forderungen gedacht sei - für Verbindlichkeiten aber nicht benutzt werden sollte. Man würde diesbezüglich noch eine Meldung an die Entwickler herausgeben, damit diese Funktion herausgenommen wird.


    Das ist ungefähr so, als würde mir jemand erklären "Wir haben eine ganz tolle Fakturierungs-Software. Man kann eben nur keine Rechnungen damit schreiben.". Ich arbeite mich gerade in die Software ein und ignoriere diese Aussage einfach mal, um selbst zu sehen was da passiert. Eigentlich möchte ich das auch als unqualifiziertes Geplapper abtun, weil ich es einfach nicht glauben kann. Aber mein Vertrauen in diese Software liegt momentan irgendwo in der Nähe von Null.


    Tatsächlich habe ich festgestellt, dass die Eingabe offener Posten etwas „speziell“ ist und überraschende Ergebnisse liefern kann, wenn man bei der Bedienung nicht eine bestimmte Reihenfolge und Vorgehensweise einhält. Dass die eingegebenen Daten am Ende dann korrekt aussehen, bedeutet auch noch lange nicht, dass die programminterne Verarbeitung dann korrekt abläuft.


    Frage: Gibt es hier eigene Erfahrungen oder sind jemandem offizielle Aussagen dazu bekannt?

  • Der HV ist kein Buchhaltungsprogramm. Verbindlichkeiten dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die Eigentümer einen Beschluss gefasst haben. Für die WEG-Verwaltung gilt Ab-/Zufluß-Prinzip..also Einnahmen/Ausgaben-Rechnung.

    Probier mal im Musterfall, ob du Personenkonten anlegen und auswerten kannst.

  • Verbindlichkeiten dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die Eigentümer einen Beschluss gefasst haben.

    Das stimmt zwar nur halb, weil das nur durch Vereinbarung geregelt werden kann und nicht durch einen Beschluss, ist aber letztendlich auch egal, weil es nichts mit der Frage zu tun hat, ob jemand dazu offizielle Aussagen kennt oder eigene Erfahrungen im Umgang mit der „OP-Verwaltung“ im WHV2020 hat.


    Es mag ja grundsätzlich richtig sein, dass durchaus sinnvolle Angaben in der Gesamtabrechnung nichts zu suchen haben. Allerdings dürfte das dem Umstand geschuldet sein, dass der Gesetzgeber besonders an normale Privatpersonen so gut wie gar keine Anforderungen stellt. Entsprechend liegt die Messlatte für die geforderte „Übersichtlichkeit und Verständlichkeit“ einer Hausgeldabrechnung ungefähr so hoch, dass vielleicht gerade noch ein Dackel unten durchpasst.


    Ausschließlich eine solche Abrechnung vorzulegen, würde ich natürlich jemandem zugestehen, der unbelastet von Kenntnissen, gutwillig und kostenlos Abrechnungen für seine Miteigentümer erstellt. Aber doch bitteschön nicht einem WEG-Verwalter, der dafür mehr Geld bekommt, als nur eine kleine Aufwandsentschädigung.

  • Ausschließlich eine solche Abrechnung vorzulegen, würde ich natürlich jemandem zugestehen, der unbelastet von Kenntnissen, gutwillig und kostenlos Abrechnungen für seine Miteigentümer erstellt. Aber doch bitteschön nicht einem WEG-Verwalter, der dafür mehr Geld bekommt, als nur eine kleine Aufwandsentschädigung.

    Ich nehme an, dass die PROFIS, die wirklich ihr Geld mit der HV verdienen, andere Programme benutzen.

  • Ich nehme an, dass die PROFIS, die wirklich ihr Geld mit der HV verdienen, andere Programme benutzen.

    Tja, da war ich wohl etwas blauäugig. Hab mit einer Kollegin gesprochen, die monatlich irgendwas um die 600,00 EUR Lizenzgebühren für ihre Software bezahlt. Hat sich halb tot gelacht, die Arme. Naja. Vielleicht geht's ihr nächste Woche wieder besser.

  • Zur Info: Ich stelle meinen Finanzstatus händisch auf und händige den mit der Hausgeldabrechnung aus.

    Auch kein Profi, oder?

    Ich glaube nicht, dass sich Professionalität an der Art der verwendeten Software festmachen lässt. Vielleicht wissen sogar manchmal Verwalter, die alles zu Fuß machen, besser was sie tun, als solche, die das "Denken" einem Programm überlassen. Auch glaube ich nicht, dass derjenige der beste Verwalter ist, der für sich die höchsten Kosten erzeugt.


    Ich selbst mache den ganzen Kram seit weit über 20 Jahren vollständig "zu Fuß" und bis heute wurde noch nicht eine einzige Abrechnung beanstandet - obwohl auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und auch andere Verwalter unter meinen Eigentümern sind.


    Wie auch immer ... ich hatte es für eine gute Idee gehalten, mal zum kleinen Preis in so eine Software hinein zu schnuppern. Schließlich ist die ständige Anpassung an die laufend wachsenden Anforderungen ohne Verwaltungssoftware ziemlich arbeitsaufwändig. Würde ich daran keinen Spaß haben und auch nicht gerne programmieren, wäre das rein wirtschaftlich betrachtet natürlich vollkommener Schwachsinn.


    Wenigstens weiß ich jetzt aber, dass eine Software in dieser Preisklasse noch nicht einmal annähernd die Erleichterungen bringt, die ich mir gewünscht hätte. Das macht es aber nicht zwangsläufig zu einem schlechten Produkt. Es passt halt nur für mich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Seidenweber () aus folgendem Grund: Wer Räschdchreipveler findet, darf sie behalten.

  • Wofür brauchst Du eigentlich OPs für Kreditoren ? Hast Du da mal ein Beispiel ?

    Ich würde diese Unterhaltung wirklich gerne fortsetzen, aber ich will nicht.

    Lass es dir schmecken ><((((*> <3