Liebes Forum,
ich war mehrere Jahre als Freiberufler tätig, habe meine freiberuflicht Tätigkeit zum 31.12.2019 aufgegeben und bin ab 1.1.2020 fest angestellt. Sämtliche Rechnungen und Honorare habe ich komplett in 2019 abgewickelt, da ist nichts mehr offen. Beim Finanzamt habe ich die Beendigung der freiberuflichen Tätigkeit angezeigt, das wurde bestätigt und die Vorauszahlungen für 2020 auf Null gesetzt.
Jetzt sitze ich an der Steuererklärung für 2019 und weiß nicht, wie ich mit einem Laptop umgehen soll, der noch im Anlagenverzeichnis steht und zum 31.12.2019 einen Buchwert von knapp 400 Euro hat. Mit Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit ist der Laptop ja in mein Privatvermögen übergegangen. Reicht es aus, in der EÜR unter "Veräußerung oder Entnahme von Anlagegütern" (Zeile 18) den Laptop mit einem realisitischen Wert anzusetzen? Oder ist hier eine Aufgabebilanz oder Überleitungsbilanz erforderlich? Das Finanzamt hat nichts entsprechendes angefordert.
Ist denn bei Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit grundsätzlich ein Wechsel der Gewinnermittlungsart notwendig?
Dazu findet man sehr unterschiedliche Informationen
Besten Dank für sachdienliche Hinweise!