Wartungskosten, Reparaturen, etc.: Als Erhaltungskosten absetzbar?

  • Hallo,

    ich habe eine Frage für die Steuererklärung, die ich gerade zum erstem Mal für unser Einfamilienhaus selber mache:

    Wie ist das mit Handwerkern, die z.B. unsere Heizung jährlich warten, oder einen Schornstein reparieren: Sind das Kosten die ich als Erhaltungskosten eintragen kann (ich bin Lehrer und nutze ein Arbeitszimmer im Haus), oder gebe ich diese Kosten später bei den Handwerkerkosten an, bei denen ich den Arbeitslohn absetzen kann? Das würde sich ja doppeln, wenn ich die gleichen Sachen später nochmal bei den Handwerkern eingebe...

    • Offizieller Beitrag

    Das ergibt sich aus § 35a Absatz 5 Satz 1 EStG:


    Zitat

    (5) 1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 10 Absatz 1 Nummer 5 fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen.

  • Kapier ich nicht. Dass man diese Kosten nicht doppelt angeben kann ist mir klar. Aber wann fällt eine handwerkliche Arbeit unter Arbeitnehmer -> Ausgaben -> Arbeitszimmer -> Erhaltungsaufwendungen, und wann muss ich eine handwerkliche Arbeit unter Allgemeine Ausgaben -> Handwerker, Hilfen, Dienstleistungen eintragen?


    Drei Beispiele: Ein Schornstein wurde repariert (klingt für mich nach Erhaltungsaufwendung), eine Haustür wurde gerichtet, eine Heizung wurde gewartet.

  • Danke. Eine - hoffenetlich letzte - Frage habe ich jetzt doch noch, auch wenn sie nicht mehr zur Überschrift gehört:

    Müll, Wasser, Strom, Heizung, Grundabgaben trage ich aber als "Weitere Ausgaben" bei den Werbekosten ein, wenn ich ein Arbeitszimmer im eigenen haus habe?

    • Offizieller Beitrag

    oder gebe ich diese Kosten später bei den Handwerkerkosten an, bei denen ich den Arbeitslohn absetzen kann?

    Richtig! Im selbst bewohnten Haus gehört das alles zu den Handwerkerleistungen.

    Absetzbar sind dabei die Lohnkosten und der Einsatz von Maschinen und Geräten.

    Nein, das stimmt so nicht; s.o.!


    Ausgaben und Kosten, die speziell das Arbeitszimmer im eigenen Haus betreffen, sind klar geregelt.

    Eben.

  • Nein! Du hast ein Arbeitszimmer - das heisst, die Kosten werden als Werbungskosten behandelt und dürfen daher nicht noch einmal bei den Handwerkerleistungen angesetzt werden.

  • Ich habe es jetzt so eingetragen:


    Unter "Arbeitszimmer" sind die Nebenkosten (Heizung, Grundabgaben, Wasser, Strom) aufgeführt, und bei den "Allgemeinen Ausgaben" habe ich die Handwerkerrechnungen aufgeführt, siehe angehängter Screenshot. Ist das so richtig, oder setzte ich die Handwerkerrechnungen und Reparaturen stattdessen in die Aufwendungen für das Arbeitszimmer?

  • Wenn daneben nichts in den Sonderausgaben aufgeführt wird unter den Handwerkerkosten, dann sieht es gut aus.

  • Also alles zu Werbungskosten -> Arbeitszimmer? Oder meinst du so wie es aktuell ist: Nebenkosten zum Arbeitszimmer, und Handwerkerkosten zu den Allgemeinen Kosten -> Handwerker?

    Puh, beim erstem Mal ist das nicht so ganz einfach...

  • nein - alles so wie auf deinem Screenshot! Warum habe ich geschrieben

    Wenn daneben nichts in den Sonderausgaben aufgeführt wird unter den Handwerkerkosten, dann sieht es gut aus.

    ?

  • nein - alles so wie auf deinem Screenshot! Warum habe ich geschrieben

    Wenn daneben nichts in den Sonderausgaben aufgeführt wird unter den Handwerkerkosten, dann sieht es gut aus.

    ?

    Und wo trage ich die Handwerkerkosten dann ein, wenn ich sie nach deiner Aussage weder unter "Allgemeine Ausgaben" -> "Handwerker", noch als "Werbungskosten" beim Arbeitszimmer eintragen kann??


    Diese Aufführung der Handwerkerkosten wäre also nicht korrekt?:

  • z.B. 100,-- Handwerkerkosten - Anteil 10% Arbeitszimmer: 10,-- zu Ausgaben AZ - Rest: 90,-- zu § 35a EStG!


    Lia

    Damit widersprichts du babuschkas Aussage... Du meinst also ich könnte die Handwerkerkosten doch in beide Kategorien eintragen, unter §35a aber nur den Anteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird?

  • Auch wenn meine Fragen für Fachkundige vielleicht einfach oder unlogisch wirken würde ich mich freuen, noch eine Antwort auf meine letzte Nachricht zu erhalten. Vielleicht bin ich auch einfach zu doof und alle Anderen verstehen es.

  • wenn das AZ nur 10% ist und alle Handwerkerkosten dort eingetragen werden, erfolgt ein Ansatz von 10% aller Kosten und dazu die Deckelung auf 1.250,--.


    Handwerkerkosten auf den privaten Teil werden dann NICHT gem. § 35a EStG berücksichtigt! Muss man ja auch nicht - Geld verschenken ist nicht verboten!

  • Hm, OK. Meine Freundin hat allerdings auch ein eigenes AZ im gleichen Haus, nach meinem Verständnis könnte sie die gleichen Rechnungen daher genauso über ihr AZ absetzen, wodurch wir zusammen vermutlich mehr Steuern zurückbekämen, als wenn ich die Kosten nur 1x über meine Sonderausgaben eingebe.


    Muss ich mal durchrechnen, danke auf jeden Fall für die Antwort.