Wartungskosten, Reparaturen, etc.: Als Erhaltungskosten absetzbar?

    • Offizieller Beitrag

    Hm, OK. Meine Freundin hat allerdings auch ein eigenes AZ im gleichen Haus, nach meinem Verständnis könnte sie die gleichen Rechnungen daher genauso über ihr AZ absetzen, wodurch wir zusammen vermutlich mehr Steuern zurückbekämen, als wenn ich die Kosten nur 1x über meine Sonderausgaben eingebe.

    Man kann nicht etwas mehrfach ansetzen, sondern muß es dann anteilig ansetzen.

  • Aber genau das passiert doch, wenn ich die Wartungs- und Reparaturkosten des gesamten Hauses bei den AZ absetze. Die AZ werden doch nur anteilig im Vergleich zur Gesamtgröße des Hauses berechnet.

    Wenn mein AZ z.B. 10 qm groß ist, das Haus aber 100 qm hat, kann ich 10% der Kosten für die Müllabfuhr absetzen. Und wenn meine Freundin z.B. eine AZ mit 6 qm hätte würde sie zusätzlich 6% der Kosten absetzen können, was ja auch korrekt wäre, bei zusammen 16qm für ihr und meine AZ.


    Immer vorauusgesetzt, dass man die Kosten als Werbungskosten für das AZ absetzt und nicht als Sonderausgaben für Handwerkerleistungen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn mein AZ z.B. 10 qm groß ist, das Haus aber 100 qm hat, kann ich 10% der Kosten für die Müllabfuhr absetzen. Und wenn meine Freundin z.B. eine AZ mit 6 qm hätte würde sie zusätzlich 6% der Kosten absetzen können, was ja auch korrekt wäre, bei zusammen 16qm für ihr und meine AZ.

    Dann ist es o.k. und ich habe Deine Anmerkung falsch verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Hm, OK. Meine Freundin hat allerdings auch ein eigenes AZ im gleichen Haus, nach meinem Verständnis könnte sie die gleichen Rechnungen daher genauso über ihr AZ absetzen, wodurch wir zusammen vermutlich mehr Steuern zurückbekämen, als wenn ich die Kosten nur 1x über meine Sonderausgaben eingebe.

    Man kann nicht etwas mehrfach ansetzen, sondern muß es dann anteilig ansetzen.

    So ist es.


    Nach meinem Verständnis und dem was ich gelesen habe müsste das OK sein, sofern ich bei den Sonderausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen + Handwerker nichts eingetragen habe, oder?

    Du warst schon einmal weiter:

    Du meinst also ich könnte die Handwerkerkosten doch in beide Kategorien eintragen, unter §35a aber nur den Anteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird?

    Und wenn Du dann noch "den Anteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird" durch "den Lohnanteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird" ersetzt, kommst Du langsam ans Ziel.


    Vielleicht erst einmal alles auf ein Blatt Papier malen, das machen auch Profis so. ;)

    • Offizieller Beitrag

    ... und nicht als Sonderausgaben für Handwerkerleistungen.

    Das sind keine "Sonderausgaben", sondern (Lohn-)kosten i.S.§ 35a EStG.

  • Und wenn Du dann noch "den Anteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird" durch "den Lohnanteil jeder Rechnung, der nicht als Werbungskosten über das Arbeitszimmer abgerechnet wird" ersetzt, kommst Du langsam ans Ziel.


    Vielleicht erst einmal alles auf ein Blatt Papier malen, das machen auch Profis so. ;)

    Puh, das kann bzw. sollte man machen? Also die 10% (angenommen das AZ hat 10% der Wohnfläche) einer Rechnung, die ich über das AZ absetzen kann zu den Werbekosten, und sie restlichen 90% über §35a absetzen?


    Beispiel:

    Reparatur einer Toilette kostet 100 Euro, davon 90 Euro Lohnanteil.

    Nun setzte ich die 100 Euro als Werbekosten zum Arbeitszimmer. Da dieses 10% der Wohnfläche hat, werden 10 Euro angerechnet.

    Dann gehe ich zu §35a und setzte dort nochmal 90% von 90 Lohnanteil als Handwerkerleistung ein?


    Das ist tatsächlich kpmplizierter als ich dachte...

  • bei Abzug von Rechnungen kommt es darauf an, an wen die Re gegangen ist und , wer sie tatsächlich bezahlt hat.

    Bei unverheirateten Paaren, die entweder gemeinsam das Haus/ETW... haben sollte dies klar geregelt und durchgeführt werden - wer zahlt, wer steht auf der Re und wer will was absetzen - 2 Arbeitszimmer? Steuern sparen um jeden Preis?

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat behauptet, dass Steuerrecht einfach wäre? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Bei unverheirateten Paaren, die entweder gemeinsam das Haus/ETW... haben sollte dies klar geregelt und durchgeführt werden - wer zahlt, wer steht auf der Re

    Was natürlich zu beachten ist. Davon war ich ausgegangen.

  • bei Abzug von Rechnungen kommt es darauf an, an wen die Re gegangen ist und , wer sie tatsächlich bezahlt hat.

    Bei unverheirateten Paaren, die entweder gemeinsam das Haus/ETW... haben sollte dies klar geregelt und durchgeführt werden - wer zahlt, wer steht auf der Re und wer will was absetzen - 2 Arbeitszimmer? Steuern sparen um jeden Preis?

    Wir sind beide Lehrer und haben beide ein AZ, das wir auch jeden Tag nutzen. da ist es doch OK, diese auch abzusetzen.

  • Dann verstehe ich auch, warum alle bekannten Lehrer die Handwerker nur nach §35a absetzen...

    • Offizieller Beitrag

    Dann verstehe ich auch, warum alle bekannten Lehrer die Handwerker nur nach §35a absetzen...

    Es gibt ja auch Kosten, die zu 100% den privaten Räumen zuzurechnen sind. Wenn Du im Wohnzimmer den Teppichboden verlegen lässt, hat das mit dem Arbeitszimmer z.B. rein gar nichts zu tun und auch in dessen anteiligen Kosten nichts zu suchen.

  • Bei unverheirateten Paaren, die entweder gemeinsam das Haus/ETW... haben sollte dies klar geregelt und durchgeführt werden - wer zahlt, wer steht auf der Re

    Was natürlich zu beachten ist. Davon war ich ausgegangen.

    Na ja, wir besitzen das Haus ganz offiziell zu gleichen Teilen, und irgendwer muss halt auf der Rechnung stehen, meistens ich. Wir haben aber ein gemeinsames Konto, davon werden Reparaturen und Nebenkosten fürs Haus bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei unverheirateten Paaren, die entweder gemeinsam das Haus/ETW... haben sollte dies klar geregelt und durchgeführt werden - wer zahlt, wer steht auf der Re

    Was natürlich zu beachten ist. Davon war ich ausgegangen.

    Na ja, wir besitzen das Haus ganz offiziell zu gleichen Teilen, und irgendwer muss halt auf der Rechnung stehen, meistens ich. Wir haben aber ein gemeinsames Konto, davon werden Reparaturen und Nebenkosten fürs Haus bezahlt.

    Das ist bei verheirateten Paaren kein Problem, bei unverheirateten Paaren ist da explizit drauf zu achten und ggf. zu trennen bzw. zuzuordnen. Sofern Du z.B. alle Haushaltsdaten beim § 35a EStG zutreffend eingegeben hast, sollte sogar das Programm Dich/Euch darauf hinweisen.