Nachzahlung aus dem Jahr 2018 - wo eintragen bei Neu-Rentner 2019

  • Guten Morgen, ich bin neu hier und ich hoffe, dass ich meine Frage im richtigen Bereich stelle. Mein Mann ist seit 01.01.2019 in Rente. Ich bin noch berufstätig. Beide sind/waren wir im Öffentlichen Dienst (Bund) beschäftigt. Somit mache ich dieses Jahr zum 1. Mal die Abrechnung im Bereich Rente. Ich bitte um Entschuldigung, wenn es sich verwurschtelt anhört, aber ich weiß nicht, wie ich meine Frage logisch schildern soll.

    Ich versuche es einmal:

    Was mir verhältnismäßig klar ist, dass ich den Jahres-Steuerbescheid meines Mannes von Rente und VBL eintragen muss - im Bogen R. Ich gehe davon aus, dass ich hier 2 Bereiche anlegen muss - also getrennte Einträge.


    Aber - jetzt habe ich hier über Buhl einen weiteren Beleg für meinen Mann erhalten, der sich bei der Datenübernahme ebenfalls im Bereich Rente "angesiedelt" hat. Und das irritiert mich.


    Hintergrund dazu ist: Als mein Mann in 2019 Rente gegangen ist, war noch ein Tag Urlaub aus dem Jahr 2018 übrig, der ausbezahlt wurde. Weiterhin hat er hat er im Januar 2019 eine Nachzahlung aus einer "LOB-Prämien-Ausschüttung" erhalten, die aus dem Jahr 2018 stammt. Ich denke, dass ich es nicht im Bogen R vermerken muss. Es ist ja keine Rente, sondern es sind Nachzahlungen aus 2018 - als er noch berufstätig war. Ich wäre dankbar, wenn ich eine Erklärung bekommen könnte, wie dies einzutragen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was mir verhältnismäßig klar ist, dass ich den Jahres-Steuerbescheid meines Mannes von Rente und VBL eintragen muss - im Bogen R.

    Du meinst die Bescheinigungen (Bescheide sind etwas anderes in diesem Zusammenhang). Diese sollten aber auch über den steuer:Abruf von Buhl kommen, den Du scheinbar benutzt.

    Was mir verhältnismäßig klar ist, dass ich den Jahres-Steuerbescheid meines Mannes von Rente und VBL eintragen muss - im Bogen R. Ich gehe davon aus, dass ich hier 2 Bereiche anlegen muss - also getrennte Einträge.

    Das sind getrennte Einträge in unterschiedlichen Bereichen der Anlage R. Warum nutzt hier nicht auch den steuer:Abruf von Buhl? Dann mußt Du nicht überlegen, wohin die Einträge kommen. Die gesetzliche Rente dürfte schon elektronisch abrufbar sein, die VBL könnte noch dauern. Kam bei meiner Schwiegermutter im letzten Jahr Ende Februar.

    Aber - jetzt habe ich hier über Buhl einen weiteren Beleg für meinen Mann erhalten

    Und damit meinst Du sicherlich den steuer:Abruf.

    Weiterhin hat er hat er im Januar 2019 eine Nachzahlung aus einer "LOB-Prämien-Ausschüttung" erhalten, die aus dem Jahr 2018 stammt. Ich denke, dass ich es nicht im Bogen R vermerken muss. Es ist ja keine Rente, sondern es sind Nachzahlungen aus 2018 - als er noch berufstätig war. Ich wäre dankbar, wenn ich eine Erklärung bekommen könnte, wie dies einzutragen ist.

    Ich würde hier der Eintragung aus dem steuer:Abruf trauen. Was steht denn in der Bescheinigung?



    • Offizieller Beitrag

    Aber - jetzt habe ich hier über Buhl einen weiteren Beleg für meinen Mann erhalten

    Bitte auch die genutzte Software und deren Versio benennen.



    Als mein Mann in 2019 Rente gegangen ist, war noch ein Tag Urlaub aus dem Jahr 2018 übrig, der ausbezahlt wurde. Weiterhin hat er hat er im Januar 2019 eine Nachzahlung aus einer "LOB-Prämien-Ausschüttung" erhalten, die aus dem Jahr 2018 stammt. Ich denke, dass ich es nicht im Bogen R vermerken muss.

    Nein, das ist beides Arbeitslohn (Anlage N) und dafür sollte dem FA durch den AG auch eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung übermittelt worden sein.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist beides Arbeitslohn (Anlage N) und dafür sollte dem FA durch den AG auch eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung übermittelt worden sein.

    Deshalb ja meine Frage, als was die Bescheinigung vorliegt. Kann ja u.U. doch eine falsche Zuordnung durch das Programm erfolgen.

  • Ersteinmal vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. Mit "Begrifflichkeiten" hab ich wohl ein paar Probleme, aber dankenswerter Weise habt Ihr erkannt, was ich meine. :thumbup:Ich habe das jetzt noch einmal kontrolliert. Und es hat sich tatsächlich richtig eingetragen. Das ist mir jetzt etwas peinlich, denn ich könnte schwören, dass es unter Rente stand. Deshalb war ich ja irritiert. Es ist schon etwas her, als ich die Daten abgeholt habe und nur zu dem Zeitpunkt habe ich raufgeschaut und mich halt gewundert. Gern würde ich es jetzt auf das Programm schieben - jedoch, sitzt das Problem wohl am PC. :)

    Leider wurden die Rentendaten nicht elektronisch gesendet, sondern per Post. Ist nicht schlimm, das kann ich tippen.

    Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe. Es hat aber auch etwas positives... Ich weiß jetzt, dass es Menschen gibt, die schnell helfen.

    Schönes Wochenende und viele Grüße aus Berlin.

    • Offizieller Beitrag

    Ersteinmal vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe. Mit "Begrifflichkeiten" hab ich wohl ein paar Probleme, aber dankenswerter Weise habt Ihr erkannt, was ich meine. Ich habe das jetzt noch einmal kontrolliert. Und es hat sich tatsächlich richtig eingetragen. Das ist mir jetzt etwas peinlich, denn ich könnte schwören, dass es unter Rente stand. Deshalb war ich ja irritiert. Es ist schon etwas her, als ich die Daten abgeholt habe und nur zu dem Zeitpunkt habe ich raufgeschaut und mich halt gewundert. Gern würde ich es jetzt auf das Programm schieben - jedoch, sitzt das Problem wohl am PC.

    Kein Thema - passiert.

    Leider wurden die Rentendaten nicht elektronisch gesendet, sondern per Post.

    Aber du hast doch den elektronischen steuer:Abruf aktiviert, richtig? Das sollte doch zumindest schon die Bescheinigung für die Rente abrufbar sein. VBL kann wie gesagt noch kommen.

    Ist nicht schlimm, das kann ich tippen.

    Aber aufpassen: VBL kommt unter "Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen".

    • Offizieller Beitrag

    Leider wurden die Rentendaten nicht elektronisch gesendet, sondern per Post. Ist nicht schlimm, das kann ich tippen.

    Das kommt noch, die haben bis zum 28.02. Zeit. Also einfach noch ein paar Tage warten und dann die Daten nochmals abrufen.