Zusammenfassende Meldung ohne Zahlungseingang?

  • Hallo Zusammen,


    gerade wollte ich mit der MB-Funktion im Modul "Steuer-Auswertungen" die Zusammenfassende Meldung erstellen (mittels "aus Buchungen ermitteln"). Dabei sind mir zwei Merkwürdigkeiten aufgefallen:


    - in der ZM werden auch Positionen aufgeführt, für welche es noch gar keinen Zahlungseingang gibt. Sollte die ZM nicht nur für Rechnungen erstellt werden, die auch bereits bezahlt wurden?

    - Es gab auch einige Nettorechnungen an Schweizer Unternehmen. Diese sind allerdings in der ZM nicht aufgeführt. Ist das okay so?


    Vielen Dank & ein schönes Wochenende

    ChN

    • Offizieller Beitrag

    Rechnungen an die Schweiz gehören natürlich nicht in die ZM, solange die Schweiz nicht der EU eingegliedert worden ist

    in der ZM werden auch Positionen aufgeführt, für welche es noch gar keinen Zahlungseingang gibt. Sollte die ZM nicht nur für Rechnungen erstellt werden, die auch bereits bezahlt wurden?

    Bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen ist das Ausstellungsdatum der Rechnung entscheidend.

    Bei sonstigen Leistungen kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung an. Die Angaben für solche Geschäfte müssen für den Meldezeitraum gemacht werden, in dem diese Leistungen und Lieferungen ausgeführt worden sind.

  • Hallo SAMM,

    Danke Dir vielmals für diese rasche Antwort. Es geht hier um Seminare, wo die Kundin sich bereits im Herbst 2019 angemeldet hat. Dann ist auch gleich die Rechnung raus. Diese Seminare finden aber erst im März und im Oktober 2020 statt. Wie ist da zu verfahren? ...und wie kann ich das in MB abbilden?

    • Offizieller Beitrag

    M.E. muß dann das Lieferdatum des Auftrages / Rechnung herangezogen werden, weil es den Leistungszeitpunkt wiedergibt. Mein Büro differenziert nicht in der Zusammenfasssenden Meldung zwischen Leistung und Lieferung bezüglich des Datums. Es wird nur das Rechnungsdatum herangezogen.

    Folglich können Leistungen nach 8036 ➤ 8336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet offen nicht im korrekten Meldezeitraum landen.

    Melde das bitte dem Support und berichte uns.



    Hier ein Tipp:

    Um dem vorzubeugen kann über Auftrag eine Abschlagsrechnung (siehe Änderung im Bild) über den Gesamtbetrag, der vollständig bezahlt wird z.B. im letzten Jahr, erstellt werden. Wenn die Sonstige Leistung stattfindet, wird die Schlußrechnung erstellt über null Euro. Damit wird die Leistung zum Rechnungsdatum der Schlußrechnung in die ZM zum richtigen Zeitpunkt erstellt.


    Für Dich rückblickend sehe ich momentan keine Chance als den StB zu kontakten.

  • Hier die Antwort von BUHL. Das klingt so als ob die ZM doch auf Basis der Rechnungsstellung erfolgen muss:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Programm WISO MeinBüro 365 Plus.

    Grundsätzlich wird die Zusammenfassende Meldung nach der Hinterlegung des Rechnungsdatums erzeugt. Dies ist darin begründet, dass die Berechnung auf Basis der Soll-Versteuerung erfolgt.

    Gerne können Sie diesbezüglich Verbesserungsvorschläge selbstständig einreichen. Nutzen Sie dazu bitte das Formular unter folgendem Link:

    https://www.buhl.de/meinbuero/wunschfunktion/

    Sofern eine Anpassung erfolgt ist haben Sie über folgenden Link die Möglichkeit zu prüfen, ob ein entsprechender Verbesserungsvorschlag realisiert worden ist.

    https://www.buhl.de/meinbuero/service/update-infos/

    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung."