USt-Voranmeldung, zwei Betriebe zusammen geführt, USt-Betrag falsch?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich verzweifle gerade ziemlich.

    Ich habe zwei Gewerbe als Einzelunternehmer und erfasse die Umsätze ganz normal über zwei getrennte EÜR.


    Das Finanzamt möchte jedoch nicht jede USt-Voranmeldung separat, sondern zusammen gefügt. So weit, so gut.

    Nun habe ich jedoch folgendes Problem:


    Füge ich beide zusammen, scheint der verbleibende Betrag zum Überschuss/Vorauszahlung falsch zu sein.

    Nehme ich jedes Gewerbe einzeln und rechne beide Beträge zusammen habe ich am Ende eine Differenz.


    Beispiel:

    Zusammengefasste Voranmeldung: 105,75€


    Gewerbe 1: 22,70 €

    Gewerbe 2: 82,86 €

    (Manuelle Rechnung: 105,56 €)


    Für meine Buchhaltung muss ich nach Erstattung/Zahlung der USt den Betrag ja wieder aufsplitten und dem jeweiligen Gewerbe zufügen. Sonst passt ja meine eigentliche Buchhaltung nicht mehr. Aber das kann ich ja nicht, wenn ich einen höheren Geldeingang habe, als eigentlich für jedes einzelne Gewerbe vorgesehen. (Wohin mit den 19ct?)


    Habe ich da jetzt einen kompletten Denkfehler oder läuft da in der Software irgendwas falsch?


    Liebe Grüße, Miriam

  • Das Finanzamt möchte jedoch nicht jede USt-Voranmeldung separat, sondern zusammen gefügt.

    hallo,

    Da Du nicht angibst welches BH-Programm Du verwendest, gehst Du wie bisher vor und erstellst für jeden Betrieb eine UStVA und gibst das Gesamtergebnis über das Elsterportal ab. Bei Vorauszahlg. o Rückerstattung kannst du die vom Programm errechneten Beträge dem jeweiligen Betrieb zuordnen.

    • Offizieller Beitrag

    Das "Problem" kann dich nicht erst seit heute bestehen, sondern müsste auch schon bei Deinen früheren Posts aufgefallen sein.


    Zwei Gewerbe, eine Ust-Voranmeldung

    Zwei Steuernummern, nur eine wird übertragen


    Hört sich für mich wie übliche Rundungsdifferenzen an, die man halt irgendwie wegstecken muss.

  • Das Finanzamt möchte jedoch nicht jede USt-Voranmeldung separat, sondern zusammen gefügt.

    hallo,

    Da Du nicht angibst welches BH-Programm Du verwendest, gehst Du wie bisher vor und erstellst für jeden Betrieb eine UStVA und gibst das Gesamtergebnis über das Elsterportal ab. Bei Vorauszahlg. o Rückerstattung kannst du die vom Programm errechneten Beträge dem jeweiligen Betrieb zuordnen.

    Oh, sorry. Ich nutze WISO steuer:mac

    Ja, dann werde ich dies wohl manuell eingeben müssen.

    Nein, ist es tatsächlich nicht. Wobei ich das 2. Gewerbe die letzten Jahre eher "stiefmütterlich" ausgeübt habe und da verhältnismäßig wenig Umsatz gemacht habe. Da scheint es immer irgendwie zufällig gepasst zu haben...


    "Irgendwie wegstecken" will ich halt möglichst vermeiden, weil ein guter Freund erst letztes Jahr genau wegen solcher kleinen ct-Beträge bei einer Prüfung durchs Finanzamt dann ne Menge Stress hatte.


    Aber dann werde ich in Zukunft den "Umweg" übers Elster-Portal gehen müssen, um solche Rundungsfehler zu vermeiden.




    Danke euch für die schnellen Antworten :)

    • Offizieller Beitrag

    "Irgendwie wegstecken" will ich halt möglichst vermeiden, weil ein guter Freund erst letztes Jahr genau wegen solcher kleinen ct-Beträge bei einer Prüfung durchs Finanzamt dann ne Menge Stress hatte.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben, da selbst das FA immer zu Gunsten des Steuerbürgers rundet.

  • "Irgendwie wegstecken" will ich halt möglichst vermeiden, weil ein guter Freund erst letztes Jahr genau wegen solcher kleinen ct-Beträge bei einer Prüfung durchs Finanzamt dann ne Menge Stress hatte.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben, da selbst das FA immer zu Gunsten des Steuerbürgers rundet.

    Aber es ist ja legtim, dass das FA genauer nachhakt, wenn es irgendwo Differenzen gibt. Da bin ich als Unternehmer erstmal in Erklärungsnot und muss schauen, wie es dazu kam. Und den zusätzlichen Stress kann man sich ja sparen, wenn man weiss wie.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es ist ja legtim, dass das FA genauer nachhakt, wenn es irgendwo Differenzen gibt. Da bin ich als Unternehmer erstmal in Erklärungsnot und muss schauen, wie es dazu kam. Und den zusätzlichen Stress kann man sich ja sparen, wenn man weiss wie.

    Wie sollst Du bei Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich in Erklärungsnot kommen, wenn das FA selber schon im Vordruck bei der BMG die Rundung auf volle Euro zu Deinen Gunsten vorsieht?



    2018-12-14-muster-USterklaerung-2019.pdf