Eigentumswohnung vermieten/t - Renovierungskosten

  • Hallo,wir werden nächstes Jahr ein Haus bauen.

    Dazu planen wir unsere Eigentumswohnung zu vermieten.

    Wir möchten einiges renovieren und auch Küchengeräte austauschen.

    Kann ich die Kosten schon vorab bei der Steuer angeben und wenn ja, in der Anlage V?

    Wir wohnen bis zum Umzug selber noch in der Eigentumswohnung.

    Vielen Dank!

  • Nur ein Tipp: solange ihr noch in der Wohnung lebt, solltet ihr tunlichst alles unterlassen, was das Finanzamt als "vekappten" privaten Bedarf ansehen könnte. Wenn ihr jetzt schon renoviert, obwohl ihr noch nicht ausgezogen seid, ist das stinknormale Instandhaltung eurer privaten Wohnung. Das gilt auch für neue Geräte etc.

    Habt ihr denn schon Inserate in die Zeitung/Web etc. gesetzt, dass ihr vermieten wollt? Im Prinzip könntet ihr ja auch die Wohnung nach Auszug verkaufen - dann ist auch nichts mit vorweggenommenen Werbungskosten.

  • Wir überlegen nur zu vermieten.

    Wir haben noch keine Inserate aufgegeben, da unser Haus wohl erst gegen August 2021 fertig wird.

    Ab wann könnte man denn frühestens mit der Renovierung oder auch der Neuanschaffung von Küchengeräten anfangen,so dass es das Finanzamt anerkennt:?:

  • Die Frage kann ein Steuerberater besser beantworten.

    Hier im Forum gehte es um Vermieter- Verwaltersoftware von WISO.

    Das stimmt.

    Wir werden das auch in Anspruch nehmen,aber ich habe die Frage jetzt und vielleicht kann mich hier schon jemand informieren.

    Das ist ja im nächsten Beitrag geschehen und das ist Gold wert.


    Vielen Dank nesciens!!!!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Eigentumswohnung vermieten-Renovierungskosten“ zu „Eigentumswohnung vermieten/t - Renovierungskosten“ geändert.